Deutschland: Volles Sorgerecht für unverheiratete Väter

Deutschland Volles Sorgerecht fuer
Deutschland Volles Sorgerecht fuerClemens Fabry
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Ohne Trauschein hatten Väter in Deutschland bei ihren Kindern bisher wenig zu sagen. Das hat der Bundestag nun geändert.

Unverheiratete Väter können in Deutschland künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedete der deutsche Bundestag am Donnerstagabend. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur noch dann verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Diese Neuregelung gilt auch für Altfälle, die seit vielen Jahren die Familiengerichte beschäftigen.

Das Gesetz ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darin war die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet worden. "Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt", betonte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarenberger (FDP). Nach ihren Worten wird die Reform auch dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. Derzeit wird in Deutschland jedes dritte Kind von einer unverheirateten Mutter zur Welt gebracht.

Künftig soll zwar mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht haben, doch der ledige Vater kann beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußert sich die Mutter innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren gewährt. Es soll dem Vater nur dann versagt bleiben, wenn es nach Ansicht der Richter dem Kindeswohl widerspräche.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, warnte allerdings vor Urteilen nach Aktenlage. Es sei "ein Unding", dass eine derart weitreichende Entscheidung vom Gericht ohne Anhörung der Eltern getroffen werden solle. Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wandte sich gegen ein gerichtliches "Schnellverfahren" ohne Anhörung der Beteiligten. "In einem solchen Verfahren kann ein Gericht nicht wirklich feststellen, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht."

(APA/dpa)

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