Kinder haben Recht auf Namen von Samenspendern

Kinder haben Recht Namen
Kinder haben Recht Namen(c) EPA
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Die Klage einer Tochter hatte vor Gericht Erfolg: Samenbanken müssen die Namen anonymer Spender nennen, wenn deren Kinder das wollen. Zur Zahl der Betroffenen in Deutschland gibt es nur Schätzungen.

Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem wegweisenden Urteil entschieden. Geklagt hatte eine 21 Jahre alte Frau, deren Mutter sich auf diese Weise befruchten lassen hatte. Die Richter im westfälischen Hamm werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität. Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Der Beklagte könnte aber mit juristischen Kniffen beim Bundesgerichtshof (BGH) noch zu einem Revisionsgrund kommen.

Der beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke beruft sich weiter darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts nahmen dem Mediziner die Argumentation nicht ab.

Die Klägerin Sarah P. wollte sich nicht selbst zu ihrem juristischen Erfolg äußern. Der Anwalt der jungen Frau kündigte aber eine Stellungnahme an. Seit rund vier Jahren weiß die 21-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr Erzeuger ist. Sie kämpft gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen.

100.000 Kindern anonymer Samenspender?

Bereits 1989 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Erst das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz eine Neuerung: Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen jetzt 30 Jahre aufbewahrt werden.

Zur Zahl der Betroffenen in Deutschland gibt es nur Schätzungen. Das Essener Novum-Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der jetzt beklagte Mediziner Katzorke leitet, geht von rund 100.000 Kindern anonymer Samenspender aus.

In Österreich Namensnennung verpflichtend

Österreichische Samenspender müssen vor der Spende zum einen ihr Einverständnis erklären, dass ihr Samen in der medizinischen Fortpflanzung eingesetzt wird, zum anderen müssen sie der Auskunftspflicht der Samenbank gegenüber gezeugten Kinder zustimmen. Hat ein anonym gezeugtes Kind sein 15. Lebensjahr erreicht, dann hat es automatisch Anspruch darauf zu erfahren, wie der Name des biologischen Vaters lautet.

In Österreich werden die Daten der Samenspende in Österreich von der jeweiligen Spenderanstalt aufbewahrt. Archiviert werden neben dem Namen auch Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Vor- und Zuname der Eltern und Zeitpunkt der Samenspende.

(APA/dpa)

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