Unpünktliche Eltern müssen zahlen

Das kann teuer werden
Das kann teuer werden(c) BilderBox
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In einem burgenländischen Kindergarten wird eine unentschuldigte Verspätung mit 20 Euro geahndet. Der Bürgermeister nennt die Gründe.

Eltern, die ihre Kinder verspätet vom Kindergarten abholen, werden im Wiederholungsfall in der burgenländischen Gemeinde Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zur Kasse gebeten. Wer sein Kind nicht zeitgerecht abholt und sein Zuspätkommen auch nicht entschuldigt hat, muss 20 Euro zahlen, bestätigte am Mittwoch Bürgermeister Wolfgang Rauter.

Dass man sich zu der Regelung entschloss, habe mit Wahrnehmungen der Betroffenen zu tun: Kindergärtnerinnen seien "an uns herangetreten und haben gesagt: Das ist ein Witz, das ist für uns nicht zumutbar, dass wir hier immer wieder bei den gleichen Eltern warten müssen und nicht wissen - kommen die überhaupt?", so Rauter.

"Bitteschön, ich stehe im Stau"

Daher habe man eingeführt, dass Eltern, die unentschuldigt ihr Kind verspätet abholen, nach einer Verwarnung beim ersten Mal im Wiederholungsfall zur Bezahlung von 20 Euro verpflichtet werden. "In Zeiten des Handys besteht auch die Möglichkeit, dass man anruft und sagt: Bitteschön, ich stehe im Stau und komme später", meinte Rauter: "Selbst, wenn jemand anruft und sagt: 'Ich sitze im Kaffeehaus und habe mich vertratscht. Ich komme später' ist das zwar eine weiche Entschuldigung, aber wird auch noch zu akzeptieren sein."

Die 20 Euro seien jene Kosten, die dadurch entstünden, dass die Kindergärtnerin oder die Helferin länger bleiben müsse. In Großhöflein gebe es Kindergarten-Öffnungszeiten, über die jeder Elternteil Bescheid wisse, argumentierte der Bürgermeister. Ihm gehe es um die Rücksichtnahme auf die Kinder - "Das ist ja für das Kind auch nicht lustig, wenn es nicht weiß, wann die Eltern daherkommen" - und um Rücksichtnahme auf die Kindergärtnerinnen, "die ja auch eine Tagesplanung haben", sagte Rauter, der von Beruf Richter ist.

"Was ist uns mehr wert - Kind oder Auto?"

Der Ortschef verwies auf die Kurzparkzonen-Regelung im Straßenverkehr: "Was ist uns mehr wert - ein Kind oder ein Auto?" Wer ein Auto in einer Kurzparkzone abstelle und fünf Minuten verspätet zurückkomme, bezahle 20 Euro. "Wenn ich ein Kind unter Anführungszeichen 'parke' und ich komme später, dann ist mir das keine 20 Euro wert?"

Die Sanktion für verspätetes Kinder-Abholen wurde im Großhöfleiner Gemeinderat laut Rauter mit den Stimmen der Liste Burgenland und der ÖVP beschlossen. Von den SPÖ-Mandatare Mandataren hätten sich einige enthalten und einige dagegen gestimmt.

(APA)

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