Kindergartenpflicht für Vierjährige soll kommen

Familienministerin Sophie Karmasin
Familienministerin Sophie KarmasinStanislav Jenis
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Das Angebot soll gratis sein und Sprachdefizite früher ausmerzen, so Familienministerin Karmasin. Unterstützung kommt von Bildungsministerin Heinisch-Hosek.

Auch Vierjährige sollen künftig verpflichtend in den Kindergarten müssen - und zwar gratis. Damit sollen Sprachdefizite möglichst früh ausgemerzt werden, erklärte Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) am Sonntag. Der Pflicht zu entkommen, dürfte freilich recht einfach werden. Am morgigen Montag starten jedenfalls entsprechende Verhandlungen mit den Ländern.

Denn obwohl Kinderbetreuung eigentlich Ländersache ist, schießt der Bund seit Jahren Geld zu, so zum Beispiel auch für die Kindergartenpflicht für Fünfjährige. Die Vereinbarung über dieses kostenlose Pflicht-Kindergartenjahr läuft aber aus und muss deshalb neu verhandelt werden. Bei dieser Gelegenheit will die Bundesregierung die in ihrem Arbeitsprogramm vorgesehene Ausweitung vornehmen.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat sich am Sonntag über die Ankündigung Karmasin erfreut gezeigt. "Ich begrüße, dass es sich endlich abzeichnet, dass auch für die Vierjährigen das Gratiskindergartenjahr kommt", erklärte sie gegenüber der Austria Presse Agentur.

Eindeutig sei, dass Kindergärten "erste und ganz zentrale Bildungseinrichtungen sind", so die Ministerin. "Kinder werden in den elementarpädagogischen Einrichtungen ihren individuellen Stärken und Bedürfnissen entsprechend bestmöglich gefördert und auf die Schule vorbereitet", erklärte sie.

Pflicht ab Herbst 2016

Schon bisher müssen alle fünfjährigen Kinder an mindestens vier Tagen in der Woche im Ausmaß von insgesamt 16 bis 20 Stunden in den Kindergarten gehen - in Karmasins Entwurf ist so eine Pflicht nun auch für Vierjährige vorgesehen, und zwar ab Herbst 2016. Erkenntnisse aus aktuellen Studien zeigten, dass der Besuch von frühkindlichen Bildungseinrichtungen die Startchancen in der Schule verbessere, betonte die Ministerin. Im Fokus steht dabei, mangelnde Deutschkenntnisse auszugleichen.

Man wolle jene erreichen, "die Sprachentwicklungsbedarf haben". Dabei gehe es "nicht um die Frage: Ausländer ja oder nein", betonte die Ministerin auf Nachfrage. Etwa die Hälfte jener Kinder, die Förderbedarf haben, hätten einen österreichischen sprachlichen und kulturellen Hintergrund.

Bei Verstößen drohen verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen. Der Entwurf sieht allerdings einige Schlupflöcher für Eltern vor: Wie schon bei den Fünfjährigen gelten medizinische Gründe und weite Wege als Ausnahme. Neu dazu kommt für die Vierjährigen, dass sie auch bei Tageseltern betreut werden können oder auch zuhause, sofern gewisse Bildungsaufgaben erfüllt werden und die Sprachstandsfeststellung keinen Förderbedarf ergeben hat. "Wir wollen die Eltern nicht komplett bevormunden", erklärte Karmasin. Sie rechnet aber nicht damit, dass viele von den Ausnahmen Gebrauch machen.

Aktuell 94 Prozent der Vierjährigen in Betreuung

Ohnehin werden derzeit schon 94 Prozent der Vierjährigen in Österreich betreut. Ein zusätzlicher Anreiz soll auch sein, dass für den halbtägigen Kindergartenbesuch der Vierjährigen (ab Herbst) nichts bezahlt werden muss - in der Steiermark, in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg ist das nämlich noch nicht grundsätzlich gratis. Eltern würden sich im Schnitt 1.500 Euro im Jahr sparen, warb Karmasin.

Wie bisher geht es um 70 Millionen Euro Bundesgeld pro (Kindergarten-)Jahr, die Vereinbarung soll für 2015/2016 und 2016/2017 gelten. Aus dem einen oder anderen Bundesland war im Vorfeld allerdings schon der Ruf nach zumindest einer Valorisierung der Mittel gekommen. Man müsse das Budget "eng im Auge behalten und effizient haushalten", erteilte Karmasin diesen Forderungen eine Absage. Mit den Millionen für den Ausbau der Kinderbetreuung und für die Sprachförderung investiere der Bund ohnehin sehr viel Geld in eine Sache, für die eigentlich die Länder verantwortlich seien, argumentierte sie.

Die Länder müssen die Verwendung des Geldes nachweisen. Der Bund will dazu laut Entwurf vorgeben, dass sie sich an den bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan zu halten haben. Außerdem dürfen sie nicht einfach größere Gruppen machen. Auf die immer wieder aufflammenden Diskussionen in Wien über islamische Kindergärten bezieht sich offensichtlich ein Passus, wonach die Länder von den Betreuungseinrichtungen ein Bekenntnis "zur demokratischen Republik Österreich" und ihren Grundwerten verlangen müssen.

(APA)

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