Grüne: Initiative gegen „lächerliche Namen“

Justizsprecher Albert Steinhauser.
Justizsprecher Albert Steinhauser.(c) APA
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Die Grünen fordern, dass das Gesetz den Behörden mehr Ermessens- spielraum einräumt, um auf kulturelle Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können. Generell wird eine Novelle beim Namensrecht eingemahnt.

Wien. „Lächerliche und peinliche Namenskombinationen müssen erspart bleiben“, lautet der Appell des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser. Wenn der Nationalrat im Herbst seine Arbeit wieder aufnimmt, wird er daher einen Antrag auf eine Änderung im Namensrecht einbringen. Die jetzige Rechtslage, so beklagt Steinhauser, bringe nämlich Probleme für Leute aus einem anderen Kulturkreis mit sich.

Als Beispiel dafür kann etwa die Wiener Grünen-Chefin Maria Vassilakou herhalten, die zusammen mit Steinhauser die grünen Vorschläge für ein neues Namensrecht ausgearbeitet hat. Vassilakou bedeutet „Tochter des Vassilakos“. Bekäme die Grün-Politikerin einmal einen Sohn, so müsste dieser nach österreichischem Recht genauso wie die Mutter – auch „Vassilakou“ – heißen, so Steinhauser.

Bub als „Tochter“

Als Bub sei es aber unvorteilhaft, „Tochter des Vassilakos“ zu heißen – weder das eine noch das andere stimmt. Ähnliche Probleme haben Mongolen (hier ergibt sich der Nachname des Kindes aus dem konkreten Vornamen des Vaters).

Bei der Gruppe der Sikhs wiederum tragen Männer generell den Nachnamen Singh, Frauen den Namen Kaur. Leben Sikhs in Österreich, hätten sie aber Probleme, so Steinhauser. Denn Geschwister innerhalb einer Familie müssten den gleichen Nachnamen tragen. Das führe dazu, dass Töchter meist den Nachnahmen „Singh“ bekommen, der aber „Mann“ bedeutet.

Probleme gibt es etwa auch bei slawischen Nachnamen, wo die Endung oft für das Geschlecht der Person steht. Und bei Spaniern wiederum sind zwei Nachnamen üblich – und zwar der des Vaters und der Mutter. Das sei bei binationalen Ehen ein Problem, erklären die Grünen. Denn das österreichische Namensrecht macht es unmöglich, dass beide Eltern ihren Geburtsnamen behalten und die Kinder einen Doppelnamen führen.

Doppelname als Regel

Die Grünen fordern, dass das Gesetz den Behörden mehr Ermessensspielraum einräumt, um auf kulturelle Besonderheiten besser Rücksicht nehmen zu können. Ganz generell wird eine Novelle beim Namensrecht eingemahnt: So soll es möglich werden, dass bei Ehepaaren Mann und Frau einen gemeinsamen Doppelnamen tragen dürfen. Momentan darf nur einer der beiden den Nachnamen des Partners anhängen. Bei Kindern soll der Doppelname sogar zur Regel werden. Alle anderen Namensvarianten wären aber möglich. Eine diesbezügliche Initiative hatten die Grünen bereits vor zwei Jahren gestartet. Damals kam man aber über eine Debatte im Justizausschuss nicht hinaus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2009)

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