Zagreber Gericht hebt Urteil gegen Kardinal Stepinac auf

Alojzije Stepinac vor Gericht
Alojzije Stepinac vor Gericht (c) Wikipedia
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Der Schauprozess gegen den Geistlichen im Jahr 1946 habe allen damaligen und heutigen Rechtsgrundsätzen widersprochen, argumentiert das Gericht.

Fast 70 Jahre nach dem Schuldspruch eines jugoslawischen Gerichts aus kommunistischer Zeit gegen Kardinal Alojzije Stepinac (1898-1960) hat ein kroatisches Gericht das Urteil aufgehoben. Der Schauprozess im Jahr 1946 habe allen damaligen und heutigen Rechtsgrundsätzen widersprochen, begründete der Vorsitzende Richter Ivan Turudic die Entscheidung am Freitag in Zagreb.

Der geistliche Würdenträger war nach der kommunistischen Machtübernahme zu 16 Jahren Haft verurteilt worden, weil er während des Zweiten Weltkriegs mit den kroatischen Faschisten kollaboriert haben sollte. Nach sechs Jahren Haft musste er die restliche Zeit bis zu seinem Tod im Hausarrest verbringen. Papst Johannes Paul II. hatte Stepinac 1998 seliggesprochen. Sein einbalsamierter Leichnam liegt im Chor der Kathedrale in Zagreb.

Über die Rolle von Stepinac war es in den vergangenen Wochen wieder zu heftigem Streit zwischen Kroatien und dem Nachbarn Serbien gekommen. Der faschistische kroatische Ustascha-Staat von Hitlers Gnaden hatte im Zweiten Weltkrieg nach Schätzungen von Historikern mehr als 300.000 Serben ermordet. Geistliche der römisch-katholischen Kirche waren darin verwickelt. Unklar blieb bis heute, ob sich Stepinac diesem Verbrechen klar widersetzt oder es durch Schweigen ermöglicht hatte.

(APA/dpa)

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