Kindergeld steigt auf 1,1 Mrd. Euro

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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In den hohen - diese Woche in einer Anfrage ausgewiesenen - Bezug von Ausländern wurde das einkommensabhängige Kindergeld nicht miteinberechnet.

Wien. Die Zahlen sorgten diese Woche für Aufsehen: Knapp ein Drittel (32,5 Prozent) des Kinderbetreuungsgeldes, das 2015 ausgezahlt wurde, ist an Nichtösterreicher geflossen. Also an Einwanderer, auch aus anderen EU-Staaten, Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte mit einem befristeten Aufenthaltstitel. In Wien waren es gar 53 Prozent. Das ging aus einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an das Familienministerium von Sophie Karmasin hervor.

Auf Anfrage der „Presse“ stellt das Familienministerium nun klar, dass es in der Anfragebeantwortung nur um die vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus 6, 20 plus 4, 15 plus 3 und 12 plus 2 pauschal) gegangen sei, das einkommensabhängige Kindergeld wurde nicht miteinberechnet. Warum nicht? Weil es in der FPÖ-Anfrage nicht explizit abgefragt worden sei, heißt es seitens des Familienministeriums.

Das einkommensabhängige Kindergeld – es wurde 2015 von 25 Prozent der Eltern bezogen – ist aber vor allem bei Inländern sehr beliebt. So haben es im Juli 2016 nur 8,5 Prozent der Ausländer beantragt. Insgesamt waren in dieser Zeit 25 Prozent aller österreichweiten Bezieher des Kindergeldes (in allen Varianten) Personen nicht österreichischer Staatsbürgerschaft. Von jenen, die die pauschalen Varianten in Anspruch nahmen, waren es 28,2 Prozent.

Wie viele sind EU-Ausländer?

Nicht differenzieren lässt sich übrigens der Anteil der EU-Ausländer und der Nicht-EU-Ausländer an den Kindergeldbeziehern. Im Rahmen einer weiteren parlamentarischen Anfrage könnte man das zwar ausweisen, dies würde jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen, heißt es im Familienministerium.

Auf die Schnelle ebenfalls nicht sagen lässt sich, wie hoch der Anteil der Ausländer am Kindergeldbezug nun inklusive des einkommensabhängigen Kindergeldes für das Jahr 2015 tatsächlich ist. „Es ist aber natürlich noch immer ein beachtlicher Anteil“, sagt ein Sprecher von Ministerin Karmasin. Wert legt er auf die Feststellung, dass der Gesamtaufwand für das Kinderbetreuungsgeld nicht sinkt, sondern steigt – derzeit liegt er bei 1,1 Milliarden Euro jährlich.

Im Gegensatz zur Familienbeihilfe, die auch an Kinder gehen kann, die im Ausland leben, ist der Bezug des Kindergelds an den „Mittelpunkt des Lebensinteresses“ in Österreich gebunden, also etwa an den Hauptwohnsitz. Bezieher und Kind müssen in einem Haushalt wohnen und die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen absolvieren.

Für im Ausland betreute Kinder gibt es kein Geld. Es kann aber natürlich sein, dass eine Mutter, die in Österreich lebt und arbeitet und beispielsweise aus Ungarn stammt, die Karenzzeit (oder Teile davon) in ihrer ursprünglichen Heimat verbringt. Diese wird dann das österreichische Karenzgeld erhalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2016)

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