Ein Name für das tote Kind

Simone Strobl hat zwei Fehlgeburten hinter sich. Sie kümmert sich nun um andere Betroffene mit einer Selbsthilfegruppe.
Simone Strobl hat zwei Fehlgeburten hinter sich. Sie kümmert sich nun um andere Betroffene mit einer Selbsthilfegruppe.(c) Die Presse/Clemens FabryPresse
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Simone Strobl hat zwei Fehlgeburten erlitten. Sie unterstützt den Vorschlag, dass künftig auch tote Kinder unter 500 Gramm rechtlich als Personen gelten.

Fünf Gramm haben es ausgemacht. Rein rechtlich galt das Kind, das Simone Strobl am 24. März 2012 tot zur Welt brachte, nicht als Mensch. Weil Florentine mit 495 Gramm unter die gesetzliche Grenze fiel, ab der von einer Totgeburt gesprochen wird. Unterhalb dieses Gewichts ist die Rede von einer Fehlgeburt. Was unter anderem bedeutet, dass das Kind aus jeglicher Statistik fällt, nicht beurkundet wird und, was für manche Eltern besonders schwer wiegt, nicht in einem Einzelgrab beerdigt werden kann. „Ich habe das Krankenhaus nach einem Tag verlassen – ohne Kind“, sagt Simone Strobl. „Und ohne etwas in der Hand, dass es sie wirklich gegeben hat.“

Bei zehn bis 20 Prozent aller Schwangerschaften kommt es zu einer Fehlgeburt vor der 20. Woche – also jener Zeit, zu der das Kind etwa die magische Grenze von 500 Gramm erreicht. Eltern, für die diese Situation ohnehin schon eine Belastung ist, müssen dann auch noch damit fertigwerden, dass ihr totes Kind quasi nicht einmal als echter Mensch anerkannt wird. Ein Zustand, der zuletzt als änderungswürdig anerkannt wurde.

So präsentierte Familienministerin Sophie Karmasin Anfang der Woche den Vorschlag, auch sogenannte Sternenkinder beurkunden lassen zu können, die unter diese Gewichtsgrenze fallen. Der sperrige Begriff, der Eltern den Umgang mit der Katastrophe leichter machen soll, lautet Personenstandsregister. In dieses soll das Kind nach dem Willen der von der ÖVP nominierten Ministerin künftig eingetragen werden können. Um dem Wunsch vieler Eltern zu entsprechen, dass eine solche Fehlgeburt kein „Nullum“ ist. Auf freiwilliger Basis, also nur dann, wenn die Eltern das auch wirklich wollen.

Auch SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser sprach sich danach für eine offizielle Bestätigung für Sternenkinder aus – allerdings nicht über die Aufnahme ins Personenstandsregister, sondern mittels freiwilliger Beurkundung. Was in der Praxis wohl nur einen geringen Unterschied machen würde, doch stecken hinter der unterschiedlichen Herangehensweise handfeste ideologische Gründe.

Denn mit der Frage, ab wann ein Embryo − oder Fetus, von dem man etwa ab der elften Schwangerschaftswoche spricht −, rechtlich als Mensch anerkannt wird, könnte auch eine Debatte über die Fristenlösung losgetreten werden. Weil auf der einen Seite bis zur 14. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung straffrei möglich ist – auf der anderen Seite aber Kindern schon vor diesem Zeitpunkt implizit rechtlich zugestanden wird, eine Person zu sein. Ideologisch heikles Terrain also, das mit der Herangehensweise an diese Frage betreten wird.

Fünf Gramm können auch darüber entscheiden, wie es mit der Mutter weitergeht. So habe sie, klagt Strobl, nach der Fehlgeburt kein Recht auf Mutterschutz gehabt. Nach einer Totgeburt gebe es den Anspruch sehr wohl. Immerhin, eine Krankschreibung durch den Arzt ist trotzdem möglich. Erst seit Anfang des Jahres gibt es auch einen vierwöchigen Kündigungsschutz – bis dahin endete der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz mit einer Fehlgeburt.


Die Bindung entsteht früher. „Leben kann man nicht in ein Gewicht fassen“, sagt Strobl. Ob das Kind nun über oder unter 500 Gramm wiege, möge für den Gesetzgeber wichtig sein. Für Mütter, die ihr Kind verlieren, spiele diese Grenze aber keine Rolle. Die 42-Jährige musste schon zweimal die Erfahrung machen, dass eine Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endete. Vor Florentine, die in der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren wurde, musste sie 2011 auch bei einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfahren, dass das Herz des kleinen Johann nicht mehr schlug. Sie war damals gerade in der elften Schwangerschaftswoche.

Für sie war es ganz natürlich, dass sie schon von Beginn an Namen für die Kinder ausgesucht hatte. Ja, es gebe auch Eltern, die sich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche gar nicht trauen, überhaupt über das Kind zu sprechen. Gerade am Anfang greifen auch viele noch zu einer verniedlichenden Form – „meine Erbse“, „mein Pünktchen“ oder Ähnliches. Und manche brauchen sogar bis zur Geburt, um dem Kind einen Namen zu geben. Doch egal wie, „eine Bindung ist da. Allem, was einem am Herzen liegt, gibt man einen Namen.“ Und es war ihr wichtig, sich verabschieden zu können. In Wels, wo sie herkommt, gibt es regelmäßig Sammelbestattungen für früh verstorbene Kinder in einer eigens eingerichteten Gedenkstätte. „Rechtlich ist das keine Bestattung – aber es wird mittlerweile in vielen Bundesländern wahrgenommen, dass das ein wichtiger Prozess der Trauer ist.“

Strobl hat nach ihren schmerzlichen Erfahrungen eine Selbsthilfegruppe gegründet. „Ein Hauch von Leben“ soll Eltern helfen, die ihr Kind in der Schwangerschaft, während der Geburt oder kurz danach verloren haben. So wie auch der Verein Pusteblume, der professionelle Beratung und Begleitung bei Fehlgeburt und perinatalem Kindstod fördern soll. Bei der Arbeit mit Betroffenen hat sie unter anderem die Erfahrung gemacht, dass die Länge der Schwangerschaft nicht unbedingt das Kriterium dafür ist, wie intensiv sich die Trauer einstellt.

Da spiele auch die Lebenssituation eine große Rolle. Für ein Paar, das etwa schon lange versucht, ein Kind zu bekommen, sei eine Fehlgeburt in einem ganz frühen Stadium der Schwangerschaft womöglich ein ganz anderes Drama. Die Intensität des Schmerzes lässt sich jedenfalls nicht nach Gramm oder Schwangerschaftswochen einteilen. „Wir lieben unser Kind“, sagt Strobl, „ab dem Moment, in dem wir wissen, dass wir schwanger sind.“

Lexikon

Fehlgeburt wird eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft genannt, bei der das Kind unter 500 Gramm wiegt. Ist es schwerer, gilt es als Totgeburt – erst dann kann es in das Personenstandsregister aufgenommen werden. Es ist ein symbolischer Schritt, der Eltern bei der Verarbeitung der Trauer helfen soll, mit dem es aber auch möglich wird, Kinder in einem Einzelgrab beerdigen zu können. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist derzeit in Begutachtung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2016)

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