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Justizressort will bei Obsorge noch heuer erste Lösung

09.08.2010 | 18:27 |   (Die Presse)

VÄTERRECHTE. FPÖ erhöht jetzt mit einer Unterschriftenaktion den Druck.

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WIEN(chs). Nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts fühlen sich die österreichischen Verfechter der gemeinsamen Obsorge im Aufwind – und erhöhen den Druck für mehr Väterrechte: Die FPÖ hat nun eine große Unterschriftenaktion gestartet. „Das automatische Obsorgerecht eines Vaters sollte im dritten Jahrtausend eigentlich überhaupt nicht mehr diskutiert werden müssen. Egal, ob verheiratet, nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden“, sagt FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer, Initiator und Sprecher der „Plattform Trennungsopfer“. Sobald man ausreichend Unterschriften gesammelt habe, wolle man die Petition den zuständigen Ministern vorlegen.

In der Regierung ist die verpflichtende gemeinsame Obsorge umstritten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will die Väterrechte grundsätzlich stärken. Vor allem beim Besuchsrecht für Väter ortete sie zuletzt Schwächen und verwies auf Fälle, in denen Kinder den Vätern regelrecht „vorenthalten“ würden. Die SPÖ gibt sich zurückhaltend, warf Bandion-Ortner vor, sich von Väterrechtsaktivisten instrumentalisieren zu lassen und warnte vor den „Gefahren“ der gemeinsamen Obsorge. Die Grünen sind ebenso gegen einen Automatismus – sie fordern eine Schlichtungsstelle.

 

Arbeitsgruppe bereits eingerichtet

Die Justizministerin treibt die Gesetzesreform dennoch voran: Eine eigene Arbeitsgruppe, die sich mit der Obsorgefrage nach Scheidungen befasst, hat sich bereits konstituiert, heißt es auf Anfrage der „Presse“. Es sei denkbar, dass noch dieses Jahr Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen. Diese sollen klar „in Richtung automatischer gemeinsamer Obsorge“ gehen. Dann beginnt das politische Ringen mit dem Koalitionspartner. Man wolle der SPÖ „klarmachen, dass gemeinsame Obsorge künftig nicht zwangsverordnet werden soll. In begründeten Fällen bleibt die Obsorge weiter bei einem Elternteil.“

Wie es für die Väter unehelicher Kinder weitergeht, steht unterdessen überhaupt auf einem anderen Papier geschrieben. Denn rein juristisch muss in der laufenden Debatte zwischen zwei unterschiedlichen Rechtslagen unterschieden werden: Sind die Eltern eines Kindes verheiratet, haben beide die Obsorge. Erst wenn sie sich scheiden lassen, geht die Obsorge an einen der Elternteile – meist an die Mutter. Eine gemeinsame Obsorge nach der Trennung (jährlich sind rund 15.000 Minderjährige betroffen) muss im Einvernehmen beider Elternteile bei Gericht beantragt werden – was nur in 45Prozent aller Fälle gelingt. Jedes Elternteil kann dabei seine Zustimmung ohne Grund zurückziehen.

 

Verfahren gegen Österreich läuft

Bei unehelichen Kindern steht die Obsorge nur der Mutter zu – und zwar auch dann, wenn die Eltern zusammenleben. Eine gemeinsame Obsorge muss wiederum eigens beantragt werden. Bis es bei unehelichen Kindern zur Gleichstellung des Vaters kommen wird, dürfte es jedoch noch dauern. Derzeit läuft gegen die Republik ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR). Es geht dabei um den Fall eines Vaters, der 2003 die Obsorge beantragt hat und damit an der heimischen Rechtslage gescheitert ist.

Die Justizministerin will nun die Entscheidung des EMGR abwarten. Erst dann könne man genau beurteilen, welche Gesetzesänderungen nötig seien. Wann es so weit ist, ist unklar. In dem ganz ähnlich gelagerten deutschen Fall hat der EMGR zuletzt für den Vater entschieden und dabei festgestellt, dass die Sorgerechtsregelung in Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.

AUF EINEN BLICK

Seit einer Enquete zum Thema Obsorge im Juni steht die Debatte um Väterrechte auf der politischen Tagesordnung. Die ÖVP setzt voll auf eine automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung, auch bei Vätern unehelicher Kinder gebe es „Handlungsbedarf“. SPÖ und Grüne bremsen, die FPÖ macht sich gemeinsam mit Väteraktivisten für die gemeinsame Obsorge stark und hat aufgemeinsameobsorge.at eine eigene Online-Unterschriftenaktion ins Leben gerufen.

Derzeit wird nach Scheidungen die Obsorge für Minderjährige meist einem Elternteil zugesprochen. Der andere darf keine Entscheidungen für das Kind mehr treffen. Eine gemeinsame Obsorge müsste von Mutter und Vater extra beantragt werden. Bei unehelichen Kindern – das sind vier von zehn – liegt die Obsorge ab Geburt bei der Mutter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2010)

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2 Kommentare
bor
11.08.2010 10:58
0 0

Der Spaß für die SPÖ beginnt erst


Was Heinisch-Honsik jetzt anrichtet wird der SPÖ Kopf und Kragen kosten. Das Schicksal der GrünInnen, Eva-Frauenpartei Glawischnig, war ihr wohl zu undeutlich.

Gast: Gast55
10.08.2010 09:04
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quer über die Parteigrenzen

Die Mehrheit der ÖsterreicherInnen quer über die Parteigrenzen denkt so. Diskriminierung der Väter wird nicht mehr geduldet - das Gesetz muss sich dem Wunsch der Bevölkerung anpassen!

Schlagzeilen Bildung