Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wünscht sich, dass es nach einer Scheidung eine automatische gemeinsame Obsorge der Kinder geben soll. Nur dann, wenn diese nicht funktioniert, soll ein Elternteil allein damit betraut werden. SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigt sich skeptisch.Realisierungs-Chance: 60 Prozent
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Was tun, wenn eine Mutter konsequent verhindert, dass das Kind den Vater sehen darf? Die Familienrichter schlugen vor, dass in diesen Fällen die Alimente für das Kind nicht mehr in voller Höhe an die Mutter überwiesen werden sollen. Bandion-Ortner will über diese Idee diskutieren, Heinisch-Hosek stellt sich gegen den Plan. Realisierungs-Chance: 30 Prozent
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Wollen uneheliche Väter auch obsorgeberechtigt sein, so müssen sie einen Lauf durch die Bürokratie absolvieren. Die wenigsten stellen daher nach dem Vaterschaftsanerkenntnis auch noch den Antrag auf gemeinsame Obsorge. Nach den Plänen des Justizministeriums soll es künftig möglich sein, beides in einem Ämterbesuch zu erledigen.Realisierungs-Chance: 80 Prozent
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Die Grünen schlugen etwa vor, dass es eine automatische gemeinsame Obsorge geben soll, wenn die Elternteile mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Der Plan findet aber bisher bei den Regierungsparteien keine Zustimmung.Realisierungs-Chance: 5 Prozent
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Heinisch-Hosek will das Obsorgerecht für uneheliche Väter an einen Partnerschaftsvertrag mit der Mutter knüpfen. Dieser würde die Themen gegenseitiger Beistand, Umgang mit gemeinsamen Vermögen und Unterhalt nach der Trennung regeln. Das Justizministerium wehrt sich. Wenn überhaupt, will man über den Partnerschaftsvertrag getrennt vom Obsorgerecht debattieren.Realisierungs-Chance: 20 Prozent
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Das Namensrecht könnte künftig liberaler werden. Momentan ist es etwa Eheleuten untersagt, einen gemeinsamen Doppelnamen zu tragen, der sich aus den Geburtsnamen beider Partner zusammensetzt. Nur einer der Partner darf den Namen des anderen zusätzlich zu seinem Geburtsnamen führen. Die ÖVP bremst zwar traditionell, doch eine gewisse Liberalisierung scheint in Griffweite.Realisierungs-Chance: 60 Prozent
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Die Familienrichter fordern, dass künftig die Schuld am Scheitern der Ehe nicht mehr geprüft werden muss. Höchst strittig ist aber die Frage, unter welchen Voraussetzungen dann künftig nachehelicher Unterhalt gezahlt werden soll. Im Justizministerium will man nicht ausschließen, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Novelle im Eherecht kommt. Aktuell gebe es aber keine spruchreifen Pläne.Realisierungs-Chance: 10 Prozent Text: Philipp Aichinger (Die Presse)
Väterrechte, Strafen, Ehe light
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