Die Höhe bleibt gleich. Die größte Änderung gibt es bei der Bezugsdauer. Wurde die Beihilfe bisher bis 26 (in Ausnahmen bis 27) ausbezahlt, gibt es sie künftig nur mehr bis 24. Arbeitslose 18- bis 21-Jährige nur Beihilfe, wenn sie aktiv Arbeit suchen. Nach Abschluss einer Berufsausbildung wird die Familienbeihilfe ebenfalls gestrichen.
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