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Familienbeihilfe: Wo wird gekürzt?


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Was ändert sich bei der Familienbeihilfe?

Die Höhe bleibt gleich. Die größte Änderung gibt es bei der Bezugsdauer. Wurde die Beihilfe bisher bis 26 (in Ausnahmen bis 27) ausbezahlt, gibt es sie künftig nur mehr bis 24. Arbeitslose 18- bis 21-Jährige nur Beihilfe, wenn sie aktiv Arbeit suchen. Nach Abschluss einer Berufsausbildung wird die Familienbeihilfe ebenfalls gestrichen.

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5 Kommentare
Gast: urla
07.11.2010 12:24
0 0

familienbeihilfe über 24 - studenten

ich habe bedenken, dass diese streichung zu lasten derjenigen geht, die
1. nicht in wien und bei ihren eltern wohnend studieren können.
2. aus einkommensschwachen verhältnissen stammen.

Hammas den g'scherten grundlern wieder mal besorgt, ha?! Warum sollten sich die auch die möglichkeit zu einer universitätsausbildung (incl. Doktorat) verdient haben?

Gast: Glücklich ohne Hormone
06.11.2010 18:39
1 0

Spartipp

Die Regierung benötigt Geld für die Familien? Hier mein Spartipp:

Sofortige und ersatzlose Streichung des völlig unnötigen Frauenministeriums und des gesamten Genderwahnsinns, der unsere Familien kaputt macht aber mit unserem Geld bezahlt wird!

Gast: Franzose
05.11.2010 22:26
0 0

Äpfel mit Birnen verglichen

Wenn es in anderen Ländern z.B. Frankreich die Wahl des Steuerzahlers zwischen Individual und Familienbesteuerung gibt, so würde sich hier ein Alleinverdienerabsetzbetrag erübrigen. Auch sind damit Familienleistungen für Kinder mit Includiert.

Gast: Griechen-Subventionierer
03.11.2010 14:28
1 0

Wann sehen wir unser €-Milliarde von Griechenland

Frage an den Vize-Kanlzer Pröll: Wann sehen wir unser €-Milliarde von Griechenland? die Sie großzügig ohne Parlament-Beschluß den Griechen "ausgeborgt" haben? nun holen Sie das Geld von Familien, Kindern, Studierenden. Das ist eine Frechheit. Die Deutschen und Französen holen sie ihr Geld durch Rüstungsaufträgen aus Athen. Pröll füllt das Loch mit dem Geld von den Armen.

petarius
28.10.2010 22:35
1 0

Petition familienbeihilfe.org

Familienbeihilfe gestrichen + Studienangebotsgarantie** fällt.

** "Im Universitätsgesetz (UG) ist bisher geregelt, dass Studenten „nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen“ angeboten werden müssen, wenn den Studierenden wegen zu geringen Angebots der Uni eine Verlängerung der Studienzeit droht. Erst kürzlich hatte eine Klage eines Grazer Medizinstudenten wegen dieses Passus Erfolg. Im Entwurf für eine Novelle zum UG ist diese Passage gestrichen."