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Erhöhte Familienbeihilfe für Suchtkranke

19.01.2012 | 18:15 |   (Die Presse)

Auch in Wien werden erwerbsunfähigen Suchtkranken knapp 300 Euro monatlich ausbezahlt. Die Familienbeihilfe kann auch bis zu fünf Jahren rückwirkend anerkannt werden.

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Wien/Ib. Wer eine suchtbedingte Erwerbsunfähigkeit noch vor dem 21.Lebensjahr nachweisen kann, hat Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe – und bekommt so knapp 300 Euro im Monat. Auf diese Regelung hat die „Tiroler Tageszeitung“ hingewiesen. „Wir haben einige derartige Fälle und schauen, wie wir das stoppen können“, wird dort ein Innsbrucker Finanzbeamter zitiert.

Auch in Wien können Suchtkranke die erhöhte Familienbeihilfe beantragen, denn „prinzipiell sind die Gesetze überall gleich“, bestätigt das Bundessozialamt Wien. „Und das Gesetz sieht vor, dass die Familienbeihilfe so lange erhöht ausbezahlt wird, bis Betroffene nicht mehr erwerbsunfähig sind – unter Umständen also ein Leben lang. Das heißt aber nicht, dass jeder Drogenabhängige dauerhaft außerstande ist, sich selbst zu finanzieren.“ Und: „Jeder Einzelfall wird genau geprüft. Die Anträge werden beim Finanzamt gestellt, das Bundessozialamt führt daraufhin ein Gutachten durch. Das Urteil fällt letztendlich wieder das Finanzamt.“

Die Familienbeihilfe kann auch bis zu fünf Jahren rückwirkend anerkannt werden – was maximal 20.000Euro ausmachen kann. FPÖ-Sozialsprecher Norbert Hofer zeigt sich „erschüttert“ über diese Regelung. Das Bundessozialamt sieht dies anders. Auf die Frage, ob es nicht Probleme mit sich bringe, Suchtkranken Bargeld zur Verfügung zu stellen, heißt es: „Es kann immer sein, dass Geld für andere Zwecke ausgegeben wird. Wir können den Missbrauch nicht gänzlich verhindern, aber wir können versuchen, ihn auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.“

Eine Alternative wäre es, jedem Suchtkranken einen Sachverwalter zur Verfügung zu stellen, der das Geld dann verteilt, wenn es gebraucht wird. Zu starke Kontrollen wären allerdings teurer als das Geld, das man ausbezahle, so das Bundessozialamt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.01.2012)

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12 Kommentare
Gast: Ludmilla
01.02.2012 18:28
0 0

Das ist das Soziale Österreich

die süchtige ob alkohol oder sonstiges, antatt sie beschäftigt das Geld nur so nachschmeisst. Andere müssen um 300,- €uro 10 Tage Arbeiten. So sieht das aus. Auf Kosten den der Arbeiten geht.

Gast: hans778
27.01.2012 16:24
1 0

ENTZUG

„Es kann immer sein, dass Geld für andere Zwecke ausgegeben wird. Wir können den Missbrauch nicht gänzlich verhindern, aber wir können versuchen, ihn auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.“

WAS für ein Witz!Die Herren sollen uns doch mal bitte erkären wie sich das versuchen wollen!!!Mit guten Worten?Süchtige beklauen selbst ihre Eltern oder Ermorden sie für Geld.

Das Geld sollte man für Entzug(auch unter ZWANG!Frei sind Süchtige sowieso nicht)ausgeben.

Gast: bergziege
22.01.2012 17:36
2 0

So öffnet man der Willkür Tür und Tor

Erstens wäre, herauszufinden, weshalb ein junger Mensch süchtig wird. Zweitens eine Therapie, die so weit es möglich ist, mit einer zukunfsweisenden Ausbildung kombiniert wird. Éine erhöhte Familienbeihilfe ist der falsche Weg. Noch dazu 5 Jahre rückwirkend! Wohin soll das denn führen?

1 0

Eltern ja, Suchtkranke nein


Wenn man die Familienbeihilfe den Eltern auszahlt und die damit für ihr lebensuntüchtiges Kind Essen, Kleidung und medizinische Behandlung bezahlen können, dann finde ich das in Ordnung. Eine Sucht verursacht nunmal Kosten und wer wird die schon tragen, wenn nicht die Eltern. Immerhin ist es doch ihr Kind, wenn auch ein schwieriges, um das man sich ständig Sorgen machen muss.

Suchtkranke selbst sollten aber kein Geld bekommen, denn die geben ja doch alles für Drogen aus. Meinetwegen soll man ihnen die Miete, Heizung und Strom bezahlen, wenn sie alleine wohnen, und dafür sorgen, dass sie genügend zu Essen und Kleidung haben. Und natürlich sollten sie medizinische Versorgung und eine Therapie bekommen.
Das Geld jedoch kann man gleich den Dealern in den Rachen werfen. Kommt aufs Selbe heraus.

noeuforme
20.01.2012 13:23
10 0

So werden Stammwähler gezüchtet

ich frage mich immer mehr, für was ich noch mein Geld auf ehrliche Weise verdiene, denn hierzulande wird man als "braver Bürger" nur verarscht!

Gast: USer
20.01.2012 11:20
7 0

Wenn ich mich täglich niederspritze

bin ich krank und habe Anspruch auf 300 EUR pro Monat weil ich im Delirium arbeitsunfähig bin. (300 EUR reichen natürlich nicht zur Bezahlung des nötigen Monatsbedarf, aber es erleichtert das Süchteln sehr.

Gast: MR
20.01.2012 08:59
7 0

Wie wärs mit Bezugsscheinen???

Einfach zu admisntrieren und vermeidet Missbräuche

Gast: Hans im Glück
19.01.2012 19:53
4 3

Psychische Probleme...

Einer meiner Freunde hatte, nach einer Impfung, mit psychischen Problemen zu kämpfen.

Wir haben ihn zur Psychiatrie gebracht.

Er ist nicht lange dort geblieben. Man konnte ihn nicht gegen SEINEN willen dort festhalten.

Da greift man sich schon an den Kopf. Der darf einfach hinausspatzieren obwohl er sich nicht in Griff hat.

Diese Regelungen sind zu überdenken.

0 0

Re: Psychische Probleme...

Auch ein psychisch kranker Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Man darf sich eben selbst schaden, man darf sich sogar selbst töten - nur jemand anders darf man das nicht antun.

Antworten Antworten Gast: Gast yxyx
23.01.2012 15:05
0 0

Re: Re: Psychische Probleme...

Ein psychisch Kranker ist eben aufgrund seiner Krankheit nicht immer in der Lage, die Realität richtig einzuschätzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Zur Frage der "Selbstschädigung" - die sollen sich das ruhig antun - aber nur dann, wenn für die Schäden nicht die Allgemeinheit aufkommen muss!

Antworten Gast: xxxx
20.01.2012 07:04
3 4

Sie haben ja so Recht

In Nordkorea zum Beispiel, hat man Lösungen in Ihrem Sinne......
(Ihr Ronie)

ADAXL
19.01.2012 18:41
22 0

Weg damit!

Der nächste Schildbürgerstreich, mit dem den Leuten jede Eigenverantwortung abgenommen wird. Für Suchtkranke soll es Therapieplätze geben, aber nicht extra Geld.

Schlagzeilen Bildung