Wien/Ett. Die frühere Familienstaatssekretärin und jetzige ÖVP-Nationalratsabgeordnete Christine Marek ist verärgert darüber, dass Arbeiterkammer (AK) und Industriellenvereinigung (IV) mit vereinten Kräften an der bestehenden Familienförderung rütteln: „Einheitsförderung hat wenig Sinn, weil es auch die Einheitsfamilie nicht gibt.“
AK und Industrie haben sich im Jänner für eine einheitliche Familienbeihilfe von 120 Euro pro Kind und Monat, den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und die Möglichkeit, Angebote mittels Gutscheinen zu nützen, stark gemacht. Marek lehnt im „Presse“-Gespräch eine Einheitsbeihilfe ohne Berücksichtigung des Alters des Kindes oder der Zahl der Kinder glatt ab. Für die Ex-Staatssekretärin ist auch eine höhere Familienbeihilfe für Alleinerziehende „massiv zu hinterfragen“. Natürlich sei die Belastung für Alleinerzieherfamilien höher. Allerdings sei eine missbrauchssichere Regelung, wie Erfahrungen zeigten, praktisch nicht machbar. Der Staat würde es sogar noch lukrativer machen, Kinder nicht gemeinsam zu erziehen.
Marek wundert sich, dass das Konzept vor „linker Ideologie strotzt“, das sei vor allem bei der IV überraschend. Grundsätzlich diskussionswürdig seien aber die Ansätze zu mehr Transparenz und Verwaltungsvereinfachung bei der Familienförderung.
Ein Hauptmanko sieht Marek darin, dass AK und IV selbst keinerlei Verantwortung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine bessere Gleichstellung von Frauen und Männern übernehmen wollen. Die Wirtschaft könne dies nicht nur von der öffentlichen Hand fordern. Dabei zählt sie eine Verbesserung in den Kollektivverträgen – durch eine verstärkte, flächendeckende Anrechnung von Elternkarenzzeiten und Vordienstzeiten bei Gehaltsvorrückungen – auf.
Für Marek kommt auch nicht infrage, die 2009 eingeführte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zu 2300 Euro pro Jahr zu hinterfragen. Sie regt das genaue Gegenteil an: Diese Möglichkeit ist derzeit mit dem zehnten Lebensjahr des Kindes begrenzt – „wünschenswert“ wäre eine Verlängerung bis zum 15. Lebensjahr.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2012)
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