Schulschwänzen: Geldstrafen bis zu 440 Euro

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Schulschwaenzen Geldstrafen Euro(c) Clemens Fabry
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Vor der finanziellen Höchststrafe bei einer Schulpflichtverletzung soll es Gespräche mit Eltern, Psychologen, Sozialarbeitern, Schulaufsicht und Jugendwohlfahrt geben.

Auf einen gesetzlich festgeschriebenen Stufenplan zur Bekämpfung des Schulschwänzens haben sich Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) geeinigt. In vier Stufen werden darin zunächst Gespräche zwischen Schülern, Eltern, Lehrern, Schulpsychologen, Sozialarbeitern und der Schulaufsicht sowie die Einschaltung der Jugendwohlfahrt vorgesehen. Nützt alles nichts, können Geldstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden. Außerdem ist eine jährliche Erhebung der Zahl der Schulpflichtverletzungen geplant. Die Eckpunkte dieses Maßnahmenpakets sollen im nächsten Ministerrat beschlossen werden.

Verhaltensvereinbarungen erarbeitet

Um Schwänzen schon im Vorfeld zu vermeiden, müssen außerdem schon zu Beginn jedes Schuljahres zwischen Schülern und Klassenlehrern Kommunikations- und Verhaltensvereinbarungen erarbeitet werden. Direktoren, Lehrer und Eltern sollen außerdem schon bei den ersten Fällen von unentschuldigtem Fehlen angehalten werden, präventiv aktiv zu werden, unterstützende Angebote zu setzen bzw. die Ursachen für das Schwänzen zu beseitigen.

Eine Schulpflichtverletzung soll dann vorliegen, wenn ein Schüler fünf unentschuldigte Fehltage bzw. 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester aufweist oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt fehlt. Kommt es zu diesem Fall, tritt der Stufenplan in Kraft.

Stufe eins: Lehrer, Schüler und Eltern reden

Stufe eins sieht ein verpflichtendes Gespräch zwischen Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern vor. Dabei wird nach den Gründen für das Fernbleiben vom Unterricht gesucht, eine schriftliche Vereinbarung über die nächsten Schritte getroffen und die Verantwortung für die Vermeidung des Schulschwänzens bzw. die Verbesserung der Situation geklärt. In einem weiteren Gespräch nach vier Wochen wird überprüft, ob die Vereinbarung eingehalten wurde.

Ist dies nicht der Fall bzw. zeichnet sich ein Scheitern schon früher ab, tritt Stufe zwei in Kraft. Dabei werden unter Federführung der Schulleitung Schülerberater, Schulpsychologen bzw. wenn vorhanden Schulsozialarbeiter und Jugendcoaches einbezogen. Wenn auch diese Maßnahme nach spätestens vier Wochen keine Wirksamkeit zeigt, wird in Stufe drei die Schulaufsicht befasst und die Beteiligten über weitere rechtliche Schritte informiert. Auch hier sind Gespräche mit Eltern, Schülern und Lehrern geplant. Nach maximal zwei Wochen wird in einem weiteren Gespräch erneut überprüft, ob die Maßnahmen Wirkung gezeigt haben.

Jugendwohlfahrt muss Gefährdung abklären

Nutzt auch das nichts, wird die Jugendwohlfahrt eingeschaltet. Diese beginne "unverzüglich mit der Gefährdungsabklärung und bietet Unterstützung zur Bewältigung von Erziehungsproblemen". Hat auch das keine Wirkung, erfolgt durch die Schulleitung nach maximal vier Wochen eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese kann dann eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen, das ist eine Verdoppelung der bisherigen Höchststrafe.

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, soll die Zahl der Schulpflichtverletzungen jährlich erhoben und vom Unterrichtsministerium gesammelt werden. Auf Basis dieser Schulschwänzstatistik erfolgt nach drei Jahren eine Evaluierung.

(APA)

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