Pflichtgespräche und Strafen gegen Schuleschwänzen

(c) Clemens Fabry
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Die Regierung will demnächst Eckpunkte zu einem Vierstufenplan, mit Strafen bis 440 Euro, festschreiben. Dem sollen aber vor allem viele Gespräche vorangehen.



Wien/APA/PÖ Schuleschwänzen soll stärker geahndet und im Wiederholungsfall auch höher bestraft werden - nämlich mit bis zu 440 Euro, die die Eltern bezahlen müssen. Dem sollen aber vor allem viele Gespräche vorangehen. Auf einen solchen gesetzlichen Vierstufenplan, der in den nächsten Ministerrat soll, haben sich gestern, Donnerstag, Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sowie Integrations-Staatssekretär und Junge-ÖVP-Chef Sebastian Kurz geeinigt.

Demnach gibt es bald auf einer ersten Stufe verpflichtende Gespräche zwischen Schülern, Eltern (Erziehungsberechtigten), Lehrern, auf einer zweiten Stufe kommen Schulpsychologen und Sozialarbeiter unter der Leitung des Direktors hinzu, auf einer dritten dann auch Vertreter der Schulaufsicht. Auch die Jugendwohlfahrt kann in einem weiteren Schritt eingeschaltet werden. Hilft auch deren Einschreiten nichts, zeigt die Schulleitung Schuleschwänzer bzw. ihre Eltern (Erziehungsberechtigten) bei der Bezirksverwaltungsbehörde an. Diese kann dann eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen: doppelt so viel wie die derzeitige Höchststrafe.
Greifen soll der Stufenplan, sobald ein Schüler entweder fünf Schultage oder 30 Schulstunden in einem Semester oder aber an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt gefehlt hat.

Schüler- und Elternvertreter haben bereits Bedenken angemeldet: unter anderem, weil man den Motiven für das Schuleschwänzen noch besser auf den Grund gehen müsse, um Probleme wirklich zu lösen - und weil sich viele Beträge bis zu 440 Euro gar nicht leisten könnten.

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