Derzeit rund 119.000 Plätze

Wie viele Plätze vor und nach einer möglichen Zusatzfinanzierung zur Verfügung stehen.

Im laufenden Schuljahr haben rund 119.000 Schüler an Pflichtschulen und an der AHS-Unterstufen einen Platz in der schulischen Tagesbetreuung. Darunter fallen einerseits Schulen mit reiner Nachmittagsbetreuung als auch verschränkte Ganztagsschulen, in denen sich Unterricht und Freizeit abwechseln. Das ergibt laut Unterrichtsministerium eine Betreuungsquote von rund 17,5 Prozent aller Schüler. Rechnet man noch die etwa 50.000 Hortplätze dazu, wird derzeit ein Viertel der Schüler ganztägig betreut.

Bis 2014 stellt der Bund noch jährlich 80 Mio. Euro zur Verfügung, um die Zahl der Plätze in der schulischen Tagesbetreuung auf 160.000 anzuheben (exklusive der in etwa gleich bleibenden Hortplätze). Da dieses Geld erst verbaut werden muss, dürfte die angestrebte Platzzahl voraussichtlich im Schuljahr 2015/16 erreicht werden.

Betreuungsquote von 37 angestrebt

Ziel der SPÖ ist es nun, einerseits die Finanzierung bis 2018 zu verlängern und außerdem von 80 auf 160 Mio. Euro pro Jahr zu verdoppeln. So könnten im Schuljahr 2019/20 dann rund 200.000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung zur Verfügung stehen - zusammen mit den 50.000 Hortplätzen entspräche das dann 250.000 Plätzen bzw. laut Ministerium einer Betreuungsquote von 37 Prozent aller Kinder an Pflichtschulen und AHS-Unterstufen.

Neben dem quantitativen Ausbau sollen auch Qualitätsverbesserungen vorgenommen werden. Die für den Ausbau zur Verfügung gestellten Mittel sollen den zusätzlichen Lehrerbedarf abdecken und die Schulerhalter im Freizeitbereich entlasten. Finanziert werden sowohl Betreuungspersonal als auch Infrastrukturmaßnahmen.

Speisesäle, Küchen, Spielplätze etc.

Derzeit werden pro Gruppe maximal 8000 Euro pro Jahr für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt bzw. maximal 50.000 für Infrastruktur mit einem Zweckbezug zur Tagesbetreuung. Finanziert werden also etwa die Schaffung und Adaptierung von Speisesälen, Küchen, Gruppenräumen, Spielplätzen sowie der Kauf von Einrichtungsgegenständen dafür, nicht aber etwa Turnsaalsanierungen oder die Modernisierung der Schulbibliothek.

Schulen müssen dabei nicht komplett auf eine ganztägige Form umgestellt werden. Durchaus möglich ist es etwa, zwei Klassen eines Jahrgangs ganztägig zu führen und zwei andere halbtägig.

(APA)

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