Die Regelung und ihre Umsetzung

Während im Burgenland oder der Steiermark nur zwei Prozent der Kinder die Vorschule besuchen, sind es in Vorarlberg und Salzburg 17 bzw. 18 Prozent.

Derzeit ist ein Kind laut Schulpflichtgesetz dann schulreif, "wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden". Nähere Kriterien sind nicht festgeschrieben. Folge einer Einstufung als nicht schulreif ist der Besuch einer Vorschulklasse, schulreife Kinder besuchen dagegen die erste Klasse Volksschule.

Mangelnde Deutschkenntnisse allein sind derzeit kein Grund für die Verweigerung der Schulreife und Einstufung in eine Vorschulklasse. Das ergibt sich wiederum aus dem Schulunterrichtsgesetz: Dort ist nämlich festgehalten, dass Schüler mit "mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache" als außerordentliche Schüler aufzunehmen sind. Das bedeutet, dass sie zwar normal in die erste Klasse kommen, aber nur in jenen Gegenständen benotet werden, in denen sie positive Noten bekommen können.

Die Entscheidung über die Schulreife trifft der Direktor im Rahmen der Schuleinschreibung. Wenn nötig, kann er ein schulärztliches Gutachten bzw. mit Zustimmung der Eltern ein schulpsychologisches Gutachten einholen oder das Kind noch einmal vorladen.

Beurteilung recht unterschiedlich

In der Praxis sind die Grenzen zwischen mangelnder Schulreife und der Einstufung als außerordentlicher Schüler aber fließend: Mangelnde Deutschkenntnisse gehen oft mit kognitiven und sozialen Mängeln einher bzw. sind sogar die Folge dieser Mängel. Wer in eine Vorschulklasse kommt und wer nicht, hängt daher zum Teil von der Beurteilungspraxis der Direktoren bzw. Psychologen ab.

Dass diese durchaus unterschiedlich sein kann, zeigt sich in der bundesländerweise doch recht unterschiedlich hohen Quote an Vorschulklassen: Während im Burgenland, der Steiermark (je zwei Prozent) und in Kärnten (drei Prozent) kaum Kinder in die Vorschule kommen, sind es in Vorarlberg und Salzburg 17 bzw. 18 Prozent. In Wien und Tirol sind es je elf Prozent, in Oberösterreich neun und in Niederösterreich sieben Prozent. Der Österreich-Schnitt liegt bei neun Prozent.

(APA)

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