Schulschwänzen: Höhere Strafen ab September

Schwaenzen Hoehere Strafen September
Schwaenzen Hoehere Strafen September (Clemens Fabry)
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Das Maßnahmenpaket gegen Schulpflichtverletzungen passiert den Ministerrat. Eltern drohen künftig Strafen bis zu 440 Euro, doppelt so viel wie bisher.

Über ein Jahr ist es her, dass Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) die Debatte über Schulpflichtverletzungen ins Rollen brachte. Nun passierte das von der Regierung akkordierte Maßnahmenpaket den Ministerrat. Ab September, rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahrs, gilt für den Umgang mit notorischen Schwänzern (und auch mit Schülern, die womöglich von den Eltern am Schulbesuch gehindert werden) ein Stufenplan.

Dieser sieht zunächst ein verpflichtendes Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer vor, bei dem weitere Schritte zur Verbesserung der Situation vereinbart werden. Nutzt dies nichts, werden Schulleitung und schulinterne Berater (Schulpsychologen etc.) bzw. in weiterer Folge die Schulaufsicht hinzugezogen, die die Eltern über die Folgen von Schulpflichtverletzungen informiert.

Doppelt so hohe Strafe wie bisher

Wenn auch das nicht nützt wird bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Jugendhilfe eingeschaltet. Bleibt all das ohne Ergebnisse drohen Verwaltungsstrafen bis 440 Euro, das ist doppelt so viel wie bisher. Damit es erst gar nicht erst soweit kommt, müssen künftig alle Schulen zu Beginn des Schuljahrs verpflichtend eine Kommunikations- und Verhaltensvereinbarung abschließen.

Als Schulpflichtverletzung gilt, wenn ein Schüler fünf Tage bzw. 30 Stunden pro Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt fehlt.

(APA/Red.)

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