Neue Lehrer werden nicht wie bisher für einen Schultyp – also etwa für die Hauptschule oder das Gymnasium – ausgebildet werden, sondern für eine bestimmte Altersgruppe.
Wien. Bereits vor vier Jahren haben die Verhandlungen zur neuen Lehrerausbildung begonnen, erst jetzt wurden sie abgeschlossen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde gestern, Mittwoch, von den zuständigen Ministerien – Unterrichts- und Wissenschaftsressort – in Begutachtung geschickt. Die teils tiefschürfenden Änderungen, die frühestens 2014/15 in Kraft treten, im Überblick:
1. Bleibt der Unterschied zwischen AHS- und Hauptschullehrern?
Nein. Die angehenden Lehrer sollen nicht wie bisher für einen Schultyp – also etwa für die Hauptschule oder das Gymnasium – ausgebildet werden, sondern für eine bestimmte Altersgruppe. Soll heißen: Künftig wird es Primarpädagogen geben, die Sechs- bis Zehnjährige unterrichten können. Sowie Sekundarpädagogen, die für die Elf- bis 19-Jährigen in den von ihnen gewählten Fächern zuständig sind.
2. Ist das als Schritt in Richtung einer Gesamtschule zu verstehen?
Die neue Lehrerausbildung macht die Einführung einer Gesamtschule zumindest prinzipiell einfacher. Lehrer können künftig flexibler an unterschiedlichen Schultypen eingesetzt werden. Das freut Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ). Ihre Neue Mittelschule, die als Vorstufe zu einer Gesamtschule gelten kann, leidet derzeit stark darunter, dass nur wenige AHS-Lehrer dort unterrichten wollen. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) will die neue Lehrerbildung hingegen nicht als Zugeständnis der ÖVP, die sich stets gegen die Gesamtschule ausgesprochen hat, verstanden wissen: „Die Schulformdebatte wird von der neuen Pädagogenbildung nicht berührt.“
3. Was bedeuten die Änderungen für die angehenden Studenten?
Wer Lehrer werden möchte, muss künftig länger studieren. Und zwar müssen sowohl Primar- als auch Sekundarpädagogen ein vierjähriges Bachelorstudium absolvieren. Danach folgt ein ein- bis eineinhalbjähriges Masterstudium, das auch berufsbegleitend absolviert werden kann. Außerdem müssen alle Junglehrer eine ein- bis zweijährige Induktionsphase durchlaufen. Dabei unterrichten sie zwar schon in den Schulen, werden aber von speziell ausgebildeten Lehrern – sogenannten Mentoren – begleitet.
4. Werden künftig nur noch Lehrer mit Master unterrichten dürfen?
Zumindest eine fixe Anstellung erhalten nur jene Lehrer, die einen Masterabschluss vorweisen können. Unterrichten können aber auch Bachelorabsolventen. Eigentlich sollten diese nur während ihrer berufsbegleitenden Masterausbildung eingesetzt werden. Wie lange die Bachelorabsolventen tatsächlich im Unterricht eingesetzt werden, wird aber nicht überprüft. Angesichts des zunehmenden Lehrermangels ist das nicht ungefährlich. Befürchtet wird, dass künftig vorwiegend Bachelorabsolventen unterrichten.
5. An welcher Institution müssen angehende Lehrer studieren?
Fix ist: Auch künftig sollen sich sowohl die Universitäten als auch die Pädagogischen Hochschulen (PH) um die Ausbildung der Lehrer bemühen. Durch gesetzlich festgelegte Rahmenbedingungen soll es vermehrt zu (freiwilligen) Kooperationen zwischen beiden Institutionen kommen. Die Ausbildung der Primarpädagogen soll weiter den Pädagogischen Hochschulen obliegen. Wer Sekundarpädagoge werden möchte, kann sowohl an der Uni als auch an der PH studieren – zumindest im Bachelor. Denn Masterprogramme dürfen die PH nur dann anbieten, wenn diese in Kooperation mit den Unis stattfinden. Trotz der Einigung gibt es in diesem Punkt bereits erste Widersprüche zwischen den beiden Ministerien. Während Schmied sagt, dass künftig auch PH-Absolventen an AHS und BHS unterrichten können, sieht man das im Uni-Ministerium anders. Dort geht man davon aus, dass AHS-Lehrer weiter an den Unis und Lehrer für die Hauptschule wie bisher an den PH ausgebildet werden.
6. Wird es sowohl an Unis als auch an PH Aufnahmetests geben?
Bisher mussten nur PH-Studenten ein Aufnahmeverfahren durchlaufen, das soll sich ändern. Auch an den Universitäten wird es in Zukunft solche geben. Wie diese Verfahren genau ausschauen, können die einzelnen Hochschulen selbst entscheiden. Einzige Einschränkung: Es darf sich nicht allein um einen Test handeln.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2013)