Pflichtschullehrer verlangen bessere Bezahlung

Clemens Fabry
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Die Lehrergewerkschaft fordert, dass sich die künftige längere Ausbildung der Pflichtschullehrer deutlich auf dem Gehaltszettel niederschlägt.

Die Hoffnung von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), dass die jüngst vorgelegte Reform der Lehrerausbildung auch die Verhandlungen zum neuen Dienstrecht mit der Gewerkschaft erleichtern werde, scheint sich nicht zu bewahrheiten. Geht es nach Chefverhandler Paul Kimberger (FCG), muss sich die längere Ausbildung der Pflichtschullehrer (vorgesehen sind bis zu fünfeinhalb Jahre anstelle von bisher drei) nämlich deutlich auf dem Gehaltszettel niederschlagen: "Eine masterwertige Ausbildung bedeutet eine masterwertige Bezahlung", betonte er im Gespräch mit der APA.

Schon bisher habe eine längere Ausbildung zu besserer Bezahlung geführt, so Kimberger. Nun gebe es allerdings kein Argument mehr, wieso ein Volksschullehrer weniger verdienen sollte als ein AHS-Lehrer. Künftig sollen laut Regierungsvorschlag Lehrer aller Schultypen ein vierjähriges Bachelor- und anschließend ein- bis eineinhalbjähriges, wahlweise berufsbegleitendes Masterstudium belegen müssen. Im Anschluss folgt eine ein- bis zweijährige Berufseinführung durch einen Mentor. Ebenfalls neu: Zu Beginn soll es für alle ein Eignungs- und Aufnahmeverfahren geben. Bisher gab es das nur an den Pädagogischen Hochschulen (PH; verantwortlich für Lehrer an Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Berufs-, Polytechnische Schule), künftig aber auch an den Unis, wo Lehrer für AHS und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) ausgebildet werden.

Lob für die Reform

Inhaltlich gibt es von Kimberger Lob für die Reform, es werde seit Jahren von der Gewerkschaft gefordert, Lehrer bestmöglich auszubilden. Mit der verpflichtenden Masterausbildung für alle Lehrer sei ein Punkt erledigt, den die Lehrervertreter als Voraussetzung für eine Zustimmung zur Dienstrechtsreform genannt haben. "Aber es gibt noch viele Punkte, die weiterhin offen sind." So sei noch immer nicht geklärt, ob und wie viel zusätzliches Unterstützungspersonal es künftig geben, wie künftig die Arbeit von Lehrern und die Bezahlung "für diese verantwortungsvolle Tätigkeit" aussehen soll.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der AHS-Lehrergewerkschaft, Eckehard Quin (FCG). Auch er sieht die masterwertige Ausbildung für alle Lehrer positiv. Dass es unterschiedliche Deutungen von Schmied und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) bezüglich einer gemeinsamen Ausbildung aller Lehrer gibt, kann er nachvollziehen: "Soweit ich das im Gesetzesentwurf gesehen habe, haben beide durchaus recht. Da gibt es einige widersprüchliche Formulierungen, wobei ich mich natürlich freudig der Deutung des Wissenschaftsministers anschließe." Klar sei aber, dass man etwas korrigieren müsse: "Da gibt es einige redaktionelle Ungenauigkeiten."

"Können über etwas Konkretes reden"

Für das Dienstrecht sieht Quin zwei praktisch gegenteilige Effekte: Wenn tatsächlich eine masterwertige Ausbildung für alle Lehrer verankert werde, sei das natürlich ein wichtiger Grundstein für Änderungen im Dienstrecht - "so gesehen ist das ein Fortschritt in dem Sinn, dass wir jetzt über etwas Konkretes reden können".

Andererseits sei es aber naiv zu glauben, dass künftige Volksschullehrer, deren Ausbildung fast doppelt so lange dauert wie jene der derzeitigen, "freudestrahlend für die gleiche Bezahlung arbeiten wie bisher". Die im derzeitigen Regierungsentwurf für ein neues Dienstrecht vorgesehene Gehaltsstaffel sei zwar für alle Lehrer einheitlich, aber von der Höhe her eben nicht masterwertig, so Quin. Wenn man die gemeinsame Ausbildung auf das Dienstrecht umlege, müsse man eigentlich alle Pädagogen wie AHS bzw. BMHS-Lehrer behandeln: "Dann sind wir noch viel weiter auseinander als bisher."

(APA)

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