Die Uni-Rektoren und die Hochschülerschaft fürchten, dass Lehrer künftig häufig ohne abgeschlossenes Masterstudium unterrichten.
Wien/J.n. Die neue Lehrerausbildung hat ein großes Ziel: die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Genau daran sei die Reform aber gescheitert, sagen sowohl die Uni-Rektoren als auch die Hochschülerschaft (ÖH). Die Rektoren sprechen in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sogar von einem „drohenden Qualitätsverlust“.
Im Gesetzesentwurf fehle ein entscheidender Punkt. Und zwar werde nicht klar festgelegt, dass Lehrer künftig ein abgeschlossenes Masterstudium vorweisen müssen, um fix angestellt zu werden, kritisieren die Rektoren. Ihre Befürchtung: Aufgrund des zunehmenden Lehrermangels könnten bei der Ausbildung Abstriche gemacht werden. Demnach wäre es denkbar, dass Bachelorabsolventen fix als Lehrer an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) eingesetzt werden und eventuell niemals den Master absolvieren. Das würde einen Verschlechterung gegenüber dem Status quo bedeuten. Denn derzeit müssen AHS- sowie auch BHS-Lehrer ein Diplomstudium absolvieren.
Dienstrecht als Risikofaktor
Die zuständige Unterrichtsministerin beteuerte stets, dass es auch in ihrem Interesse sei, dass Lehrer nur dann eine Fixanstellung erhalten, wenn sie einen Mastertitel vorweisen können. Geregelt soll das aber nicht durch die Gesetze zur neuen Lehrerausbildung werden, sondern durch das neue Lehrerdienstrecht. Für die Rektoren und die ÖH ist das ein zu großes Risiko. Immerhin sei es noch nicht abschätzbar, wann es zu einem neuen Lehrerdienstrecht kommen wird.
Auch ein anderer Punkt war Anlass für Kritik: Sowohl die Hochschülerschaft als auch die Rektoren äußerten ihren Unmut darüber, dass der Gesetzesentwurf nicht klarstelle, welche Aufgaben die Pädagogischen Hochschulen (PH) und welche die Universitäten übernehmen sollen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2013)