Schmied: "Startgehalt für Lehrer schon ziemlich gut"

Schmied Startgehalt fuer Lehrer
Schmied Startgehalt fuer Lehrer(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Unterrichtsministerin kann sich beim Dienstrecht keine substanziellen Änderungen mehr vorstellen.

Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) kann sich nicht vorstellen, dass es beim Lehrerdienstrecht noch zu größeren Zugeständnissen an die Gewerkschaft kommt. "Wir sind zu Gesprächen bereit. Aber substanzielle Änderungen kann es aus meiner Sicht nicht mehr geben", so Schmied. Damit schließt sie sich der Meinung von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hoseks (SPÖ) an, die etwa die Themen Unterrichtsverpflichtung und Startgehälter als unverrückbar bezeichnet hatte.

"Ich vertraue auf das Urteil der Beamtenministerin, weil wir ja, gerade was die Einstiegsgehälter betrifft, auch andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes berücksichtigen müssen", so Schmied. "Ein Startgehalt zwischen 2400 und 3100 Euro ist schon ziemlich gut. Ich denke, dass wir da nicht weiter drübergehen können. Und die Stundenverpflichtung ist ein Bereich, wo der Rahmen nicht zuletzt durch das Zusammenwirken mit der Finanzministerin abgesteckt ist, sodass ich hier nicht mehr sehr viel Spielraum sehe."

"...auch wenn nicht alle jubelnd zustimmen"

Weitere Differenzierungen zwischen den einzelnen Lehrergruppen bei Arbeitszeit und Gehalt will Schmied ebenfalls nicht mehr vornehmen. "Wenn wir eine gleichwertige Ausbildung für alle Lehrer haben und etwa den gleichen Lehrplan in AHS-Unterstufe und Neuer Mittelschule, kann mir niemand mehr erklären, warum Lehrer A 17 Stunden unterrichten soll und Lehrer B 22 Stunden."

Schmied ist es trotzdem wichtig, dass das neue Dienstrecht "einer sozialpartnerschaftlichen Bewertung standhält, auch wenn dann nicht alle jubelnd zustimmen". Gegen den Umstand, dass das Dienstrecht nur für künftige Lehrer gelte und alle derzeitigen Lehramtsstudenten fünf Jahre lang ein Optionsrecht zwischen altem und neuem Dienstrecht haben, könne man nur schwer Argumente vorbringen. Die Lehrer, die schon jetzt an den Schulen seien, wären vom neuen Dienstrecht überhaupt nicht betroffen.

(APA)

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