Katholische Schule darf muslimischen Schüler ablehnen

Katholische Schule darf muslimischen
Katholische Schule darf muslimischen(c) Clemens Fabry
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Die Eltern eines muslimischen Buben verklagten eine katholische Schule in Deutschland, weil der Religionsunterricht verpflichtend ist.

Eine katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen darf einen muslimischen Schulanfänger ablehnen, wenn die Teilnahme an Religionsunterricht und an Schul-Gottesdiensten verweigert wird. Der Direktor dürfe grundsätzlich die Aufnahme von Schülern anderen Glaubens davon abhängig machen, ob die Eltern eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch.

Im vorliegenden Fall weigerten sich die Eltern eines muslimischen Buben, bei dessen Anmeldung an der katholischen Bonifatius-Grundschule in Paderborn für die Teilnahme an Religionsunterricht und Schulgottesdiensten zu unterschreiben. Der Schulleiter lehnte den Schüler daraufhin ab. Im Gegenzug machten die Eltern geltend, die Forderung der Schule sei ein "Verfassungsbruch", durch den Andersgläubigen die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht aufgedrängt werden solle. Auch sei die Bonifatius-Schule keine Bekenntnisschule mehr, weil weniger als die Hälfte ihrer Schüler katholisch seien.

Rückgang de Katholiken nicht entscheidend

Das OVG wies diese Auffassung zurück. Die Forderung nach Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten finde ihre Grundlage in den schulrechtlichen Vorschriften über Religionsunterricht und Bekenntnis-Schulen. Eine Bekenntnis-Grundschule verliere diesen Status auch nicht durch einen deutlichen Rückgang der Schüler, die dem jeweiligen Bekenntnis angehören. Vielmehr erfordere dies eine förmliche Änderung der Schulart durch einen Ratsbeschluss des kommunalen Schulträgers. Solange ein solcher Beschluss fehle, dürfe der Schulleiter die Aufnahme bekenntnisfremder Schüler an die Abgabe von entsprechenden Verpflichtungserklärungen durch die Eltern knüpfen.

((APA/AFP))

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