Zweite Instanz bestätigt: Schmied entließ Bifie-Chef zu Unrecht

Zweite Instanz bestaetigt Schmied
Zweite Instanz bestaetigt Schmied(c) Clemens Fabry
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Die Disziplinaroberkommission hat entschieden: Josef Lucyshyn, der von Schmied als Bifie-Chef entlassen worden war, wurde in allen Punkten entlastet. Der Ministerin bleibt nun nur noch der Gang zum Höchstgericht.

Freispruch in allen Punkten: So lautete das Erkenntnis der ersten Instanz, der unabhängigen Disziplinarkommission des Unterrichtsministeriums, im Fall Josef Lucyshyn. Ende März schien damit (zumindest vorerst) klar, dass der einstige Direktor des Bundesinstituts für Bildungsforschung Bifie zu Unrecht von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) entlassen worden war.

Doch dann ging das Ministerium in Berufung. Nun steht fest: Auch die zweite Instanz, die beim Kanzleramt angesiedelte Disziplinaroberkommission, entlastet den Ex-Bifie-Chef. Konkret bestätigt sie den erstinstanzlichen Freispruch. Das entsprechende Erkenntnis liegt der „Presse" vor.

Drei Vorwürfe geprüft

Damit hat der seit eineinhalb Jahren schwelende Streit eine neue Phase erreicht. Es war im März 2012, als Ministerin Schmied den Bifie-Direktor überraschend entließ. Als Grund wurden damals ein zu lockerer Umgang mit Steuergeldern angegeben. Von einem Schreibtisch um 12.000 Euro war die Rede, von verschwundenen Blackberrys und von unrechtmäßigen Vertragsvergaben. Das führte im Endeffekt dazu, dass gegen Lucyshyn ein Disziplinarverfahren gestartet wurde, das sich mit drei schweren Vorwürfe befasste.

Erstens wurde Lucyshyn vorgeworfen, dass er Aufträge an Firmen vergeben habe, ohne den zweiten Bifie-Direktor, Günter Haider, darüber in Kenntnis zu setzten. Zweitens wurde ihm angelastet, dass er Personal angestellt hat, ohne die Unterschrift Haiders einzuholen. Und drittens hieß es, dass er seine Dienstaufsichtspflicht verletzt habe. Sowohl der zweite als auch der dritte Vorwurf wurden schnell entkräftet. Länger geprüft wurde also nur noch, ob Lucyshyn die Aufträge rechtmäßig vergeben hatte - oder aber nicht. Das hat er, entschied die Disziplinarkommission des Unterrichtsministeriums.

Ministerium wartet vorerst ab

Das Unterrichtsministerium legte Einspruch ein. Die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt beschäftigte sich nun neuerlich mit dem Vorwurf, Lucyshyn habe Aufträge an Firmen vergeben, ohne Haider miteinzubeziehen. In dem Erkenntnis heißt es: „Die Berufung des Disziplinaranwaltes wird [. . .] abgewiesen und das erstinstanzliche Disziplinarerkenntnis hinsichtlich des allein verfahrensgegenständlichen Freispruches [. . .] bestätigt." Und weiter: „Da aber ein schuldhaftes Fehlverhalten des Beschuldigten, wie ausgeführt, nicht nachvollzogen werden kann, ist der Rechtsauffassung der erstinstanzlichen Disziplinarbehörde in der Berufungsentscheidung beizupflichten gewesen."


Nachdem auch die zweite Instanz dem Ex-Bifie-Chef recht gab, ist kein ordentliches Rechtsmittel gegen das Erkenntnis mehr möglich. Es bleibt dem Ministerium - falls dieses den Fall weiter verfolgen möchte - nur noch der Gang zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung, ob das Ministerium diesen Schritt setzten wird, ist noch nicht gefallen, heißt es auf Anfrage der „Presse". Das hänge auch davon ab, wie das laufende Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht, das sich ebenso mit dem Fall Lucyshyn beschäftigt, entschieden wird.

Lucyshyn könnte Schmied klagen

Lucyshyn erhofft sich von dem noch laufenden Verfahren die Regelung seiner Pensionsansprüche wie auch die Nachzahlung von Teilen seines Gehalts, die nicht ausbezahlt wurden. Außerdem schließt er weitere rechtliche Schritte nicht aus. Sein Anwalt prüft derzeit sowohl eine Amtshaftungsklage gegen das Unterrichtsministerium als auch eine Organhaftungsklage gegen die Ministerin persönlich.

(("Die Presse" Printausgabe vom 18.09.2013))

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