Der geänderte Entwurf zum Lehrerdienstrecht hat den Verfassungsausschuss passiert. Der Beschluss am 17. Dezember dürfte sicher sein.
SPÖ und ÖVP haben am Donnerstag im Verfassungs-Ausschuss einen Abänderungsantrag zum Lehrerdienstrecht beschlossen. So sollen Lehrer der AHS-Oberstufe und der berufsbildenden Schulen mit Schularbeitsfächern bis zu zwei Stunden weniger unterrichten, als in der ursprünglichen Regierungsvorlage vorgesehen war. Über die bisher geplanten Änderungen berichtete die "Presse" bereits im Detail. Am Dienstag soll das Gesetz den Nationalrat passieren.
Weitere Änderungen: Werden Lehrer in fachfremden Gegenständen bzw. an anderen Schultypen eingesetzt, ist dafür nach einem Semester (fachfremder Gegenstand) bzw. einem Jahr (anderer Schultyp) die Zustimmung des Lehrers notwendig.
Ab 2029 sollen außerdem nur mehr Master-Absolventen unterrichten dürfen. In der Übergangszeit dürfen Bachelor-Absolventen in den Klassen stehen, müssen sich aber verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen.
Der Verfassungsausschuss hat die Regierung auch aufgefordert, Modelle für mehr Unterstützungspersonal sowie die Entlastung der Lehrer von Verwaltungsaufgaben zu entwickeln und Pädagogen bessere Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Weitere Forderung ist eine Evaluierung inklusive Arbeitszeitstudie für Lehrer im neuen Dienstrecht.
(APA/Red.)