Pühringer will auch höhere Schulen in Länderhand sehen

Pühringer will Verländerung der Schulverwaltung
Pühringer will Verländerung der Schulverwaltung APA/RUBRA
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Der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) spricht sich erneut für eine Verländerung der Schulverwaltung aus.

Der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) hat in der aktuellen Spardebatte im Bildungsbereich seinen Vorschlag zu einer Verländerung der Schulverwaltung erneuert. Die Grundsatzgesetzgebung sollte beim Bund bleiben, aber der operative Bereich mit Personal, Finanzen und Organisation an die Länder übertragen werden, erläuterte er in einer Aussendung am Mittwoch.

Der Vorschlag ähnelt einem bereits vor Jahren eingebrachten Modell der ÖVP-regierten Bundesländer, sieht aber einige Adaptionen vor. Konkret schlägt Pühringer vor: In der Bundeskompetenz sollten unter anderem die Grundsatzgesetzgebung inklusive Festlegung der Länge der einzelnen Stufen des Schulsystems, Bildungsziele und Bildungsinhalte sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer, ebenso sämtliche Kompetenzen für die Pädagogischen Hochschulen sein. Weiters sollte der Bund für die Schulzeitgesetzgebung, ein einheitliches Dienstrecht für alle Lehrer, die Privatschulgesetzgebung und alle Regelungen im Konkordat bezüglich Religionsunterricht zuständig sein.

Länder sollten für Ausführung verantwortlich sein

Die Länder sollten unter anderem für die Ausführungsgesetzgebung im Gesamten verantwortlich sein, weiters für die Schulorganisation auch im Bereich der Höheren Schulen sowie das Personalmanagement und die Dienstgeberfunktion neben dem Bereich Pflichtschule auch für die Höheren Schulen übernehmen. Auch die Schulorganisation, soweit nicht Grundsatzgesetzgebung gegeben sei, die Schulaufsicht intern, der Schulbau und die Finanzen sollten im Bereich der Länder angesiedelt sein, erläuterte Pühringer. Anstelle des derzeitigen äußerst aufwendigen Abrechnungssystems bei den Landeslehrern mit aufgeblähten Controllingsystemen solle eine Budgetierung nach Schülerzahlen und Strukturdaten eingeführt werden.

"Um gleich Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, betone ich, dass ich mich zu einem einheitlichen und vor allem durchlässigen österreichischen Schulsystem bekenne. Diese Durchlässigkeit dieses Schulsystems darf auch durch die Gesetzgebung nicht gefährdet werden, daher hat die Grundsatzgesetzgebung so weit zu gehen, dass Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulsystems zur Gänze gewährleistet sind und diese natürlich beim Bund anzusiedeln ist", stellte der Landeshauptmann fest.

(APA)

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