Heinisch-Hosek verteidigt Sparpläne: Kein Schaden zu erwarten

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Die Sparvorhaben werden keinen Einfluss auf den Ausbau der Ganztagsschule haben. Bisher haben die Länder ohnehin nie alle Mittel ausgeschöpft.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und die Länder haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, die Mittel für den Ganztagsschul-Ausbau 2014 von 160 auf 110 Millionen Euro runterzuschrauben. In der Praxis werde das jedoch keinen Einfluss auf den Ausbau der Nachmittagsbetreuung haben, beteuert man im Ministerium. Bisher haben die Länder nämlich nie alle zu Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft.

In den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 wurden zusammengerechnet rund 50 Millionen Euro, die für den Ausbau von ganztägigen Schulformen reserviert waren, nicht abgeholt - das entspricht jener Summe, die nun heuer weniger zur Verfügung stehen soll. Im Schuljahr 2012/13 wurden deshalb etwa nur 7700 anstelle 10.000 geplanter zusätzlicher Plätze für Nachmittagsbetreuung bzw. verschränkte Ganztagsschulen mit einem Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit geschaffen. Der Gemeindebund führt das nicht auf mangelndes Interesse, sondern auf zu strenge Regeln für die Mittelvergabe zurück.

200.000 Ganztagsplätze sind das Ziel

Im Ministerium geht man aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass auch mit 110 Millionen Euro die für heuer gesetzten Ziele erreicht werden können. Die 50 Millionen Euro, die heuer weniger zur Verfügung stehen, sollen 2018 wieder an die ursprünglich vereinbarte Summe angehängt werden - den Ländern bzw. Gemeinden werde in Summe also kein Geld fehlen.

In den Jahren 2011 bis 2013 gab es vom Bund je 80 Millionen Euro pro Jahr an Anschubfinanzierung für den Ganztagsschul-Ausbau, durch die die Gemeinden Umbaukosten an den Schulen und die Anstellung von Freizeitpädagogen finanzieren. Für die Jahre 2014 bis 2018 wurde diese Summe auf 160 Millionen Euro verdoppelt. Konkret gibt es ab 2014 maximal 55.000 statt 50.000 Euro Zuschuss pro Gruppe für Infrastrukturmaßnahmen wie Umbauten und 9000 statt bisher 8000 Euro pro Jahr zur Deckung der Personalkosten im Freizeitteil, also vor allem für die Anstellung von Freizeitpädagogen. Außerdem müssen Schulerhalter künftig schon ab zwölf Kindern (bisher: 15) Tagesbetreuung am Standort anbieten, Eltern haben darauf einen Rechtsanspruch.

Ursprünglich war das Ziel, die Zahl der Ganztagsschul-Plätze zwischen 2010/11 und 2015/16 von 104.000 auf 161.000 auszubauen. Mit der Verdoppelung der Mittel wurde als neues Ziel 200.000 Plätze bis 2018/19 definiert.

(APA)

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