Kirchenlieder in der Schule sind nicht verboten

PK - LEHRERDIENSTRECHT: HEINISCH-HOSEK
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Laut Bildungsministerium in bescheidenem Maß erlaubt.

Wien. In bescheidenem Rahmen dürfen in der Schule auch außerhalb des Religionsunterrichts religiöse Lieder gesungen werden. Allerdings: Wenn die Lieder nur gesungen werden, um eine religiöse Feier vorzubereiten, ist das verboten. Das hat Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung klargestellt.

Auslöser war die Auseinandersetzung um eine Volksschule in Niederösterreich, in der die Erstkommunionsvorbereitung im Musikunterricht stattfand. Eltern einer konfessionslosen Schülerin hatten dagegen Beschwerde eingelegt.

Diesen Fall bewertet die Ministerin nicht, nur so viel: Das Singen religiöser Lieder ist zulässig, solange es nur bescheidenen Raum einnimmt, keine religiösen Handlungen damit verbunden sind und es nicht ausschließlich darum geht, für die Erstkommunion oder andere religiöse Feste zu üben. Auf solche Feste wiederum dürfen Lehrer auch im normalen Unterricht eingehen, solange nicht dem Religionsunterricht zugearbeitet wird.

Zuhören ist annehmbar

„Die Thematisierung von Feiern mit religiösem Hintergrund als Kulturgut im Gesamtunterricht ist zulässig, solange dies zeitlich begrenzt und nicht im Übermaß stattfindet sowie das Ziel nicht in der religiösen Unterweisung besteht (...) und so restriktiv vorgegangen wird, dass die (...) Gefühle beziehungsweise Überzeugungen von andersgläubigen oder konfessionslosen Kindern nicht verletzt werden.“

Zum Singen religiöser Lieder verpflichtet dürfen konfessionslose oder andersgläubige Kinder nicht werden. Zuhören sei aber annehmbar: Es gebe keinen Anspruch, dass Kinder in der Schule damit nicht konfrontiert würden. Man könne erwarten, dass auch andersgläubige oder konfessionslose Schüler Kirchenlieder akzeptieren. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2014)

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