Aus Direktoren sollen "Personalentwickler" werden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Unversorgte Ehepartner sollen in Oberösterreich keine Pluspunkte mehr bei der Bewerbung für eine Lehrerstelle bringen. Es gibt neue Richtlinien.

Fachliche Kompetenzen bekommen künftig bei der Einstellung von Pflichtschullehrern in Oberösterreich mehr Gewicht als die Wartezeit der Betroffenen. Eine Überarbeitung der Objektivierungsrichtlinien wurde am Dienstag in einer Pressekonferenz vorgestellt. Sie sollen Anfang 2015 in Kraft treten.

Ein Jahr lang wurde im Landesschulrat um die Einigung gerungen, die nun von allen vier Fraktionen im Landtag getragen wird. Bildungslandesrätin Doris Hummer (ÖVP) ist zufrieden. "Wartezeit hatte bisher einen höheren Stellenwert in der Bepunktung als berufliche Erfahrung", das werde nun umgekehrt. Auch unzeitgemäße Bestimmungen wurden entrümpelt. So bringt beispielsweise ein unversorgter Ehepartner nun keine Pluspunkte mehr, wohl aber die Obsorgepflicht für Kinder.

Lob gab es von den Vertretern aller politischen Fraktionen: Interventionen würden unterbunden, Fremdsprachen oder Berufserfahrung in der Wirtschaft würden wichtiger, hieß es. Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer (ÖVP) bedauerte, dass es derzeit keine Beurteilung der pädagogischen Praxis durch die Hochschulen gebe - lediglich "bestanden" und "nicht bestanden" - und man diese daher auch nicht in die Kriterien einbauen konnte.

Direktoren als "Personalentwickler"

Hummer sieht in der Verordnung "einen Riesenschritt vorwärts in Richtung Schulautonomie". Sie will, dass aus den Direktoren "Personalentwickler" werden. Seit einer Gesetzesänderung 2012 haben die Schulleiter ein Mitspracherecht bei der Personalauswahl. So müssen sie ein Anforderungsprofil für die neue Lehrkraft erstellen. Das beinhaltet nicht nur die Fächerkombination, sondern auch für den Standort nötige spezielle Qualifikationen wie eine Fremdsprache oder - z.B. in einem Wintersportort -, dass man skifahren kann.

Allerdings stoßen die Direktoren hier auch an Grenzen: So gibt es für Anwärter auf einen Lehrerposten vor ihrer Zuteilung kein Vorstellungsgespräch beim Schulleiter, sondern nur beim Pflichtschulinspektor. Beim Landesschulrat argumentiert man das damit, dass persönliche Beziehungen dadurch außen vorgelassen würden. Zudem müsse man garantieren, dass alle Schulen mit dem nötigen Personal versorgt werden, so Hummer.

(APA)

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