Literatur im Deutschunterricht: Volksanwalt prüft

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Die Kritik um den sinkenden Stellenwert der Literatur im Deutschunterricht lässt nicht nach. Die Ministerin soll eine Stellungnahme abgeben.

Die Literatur im Deutschunterricht wird Bildungsministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) - nicht zu ihrer Freude - weiter beschäftigen. Nachdem in den vergangenen Tagen etwa die österreichischen Schriftsteller ihren Unmut kund getan haben und das Verschwinden der Literatur beklagten, meldet sich nun auch die Volksanwaltschaft.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer leitet ein "Prüfverfahren zum Bedeutungsverlust der Literatur im Deutschunterricht" ein. "Ich habe die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen um Stellungnahme ersucht, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um das völlige Verschwinden des Literaturunterrichts zu verhindern", so Fichtenbauer.

Die Regeln für die Zentralmatura hält der Volksanwalt für bedenklich: "Literarische Texte können nicht durch Leserbriefe, Roman-Bruchstücke oder Gebrauchsanweisungen ersetzt werden."

Heinisch-Hosek sieht ja keine Probleme, wie sie am Mittwoch sagte. Man wird sehen, ob das so bleibt, wenn die Kritik anhält.

Kompetenzen und Zentralmatura

Deutschmatura. Die Kandidaten können zwischen drei Aufgabenpaketen wählen, die jeweils in einer thematischen Klammer stehen, etwa „Gesundheit“ oder „Reisen“. Zwar muss eines der drei Pakete auch eine literarische Aufgabenstellung beinhalten, die Herkunft einer Textpassage, der Zusammenhang oder die Epoche sind aber unwichtig, da die literarischen Texte nur als Anstoß dienen – etwa für eine Empfehlung des literarischen Textes an Personen, die einen praktischen beruflichen Nutzen daraus ziehen können.

Textsorten. Alle zu schreibenden Texte sind auf einen Textsortenkanon genormt. Eine Textsorte wird jeweils zu einem Zweck verfasst. Das Bifie, das für die Umsetzung der Zentralmatura zuständig ist, führt diese Textsorten an: Offener Brief, Empfehlung, Leserbrief, Kommentar, Textanalyse, Erörterung, Meinungsrede und Textinterpretation. Letzteres betrifft aber keine literarischen Texte, da die Beurteilung, wie es heißt, kaum möglich wäre. Die Zentralmature startet an allen Gymnasien verpflichtend im Frühling 2015, an BHS ein Jahr später.

(APA/Red.)

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