Kirchenlieder in Klasse: Eltern gehen zum VfGH

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Eltern wehren sich, dass in einer niederösterreichischen Schule im Musikunterricht Erstkommunionvorbereitung stattfand.

Das Singen von religiösen Liedern zur Erstkommunionsvorbereitung im "normalen" Unterricht an einer niederösterreichischen Volksschule landet beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Nach der Zurückweisung einer Beschwerde der Eltern beim Bundesverwaltungsgericht haben diese nun das Höchstgericht angerufen, hieß es in einer Aussendung der Initiative "Religion ist Privatsache".

In der Schule fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat als auch später beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Letzteres habe die Beschwerde "mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen".

Ministerium: In bescheidenem Rahmen Okay

Laut Bildungsministerium dürfen in bescheidenem Rahmen dürfen in der Schule auch außerhalb des Religionsunterrichts religiöse Lieder gesungen werden. Allerdings: Wenn die Lieder nur gesungen werden, um eine religiöse Feier vorzubereiten, ist das verboten. Auf religiöse Feste wiederum dürfen Lehrer auch im normalen Unterricht eingehen, solange nicht dem Religionsunterricht zugearbeitet wird.

(APA/Red.)

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