Schule: Raiffeisen muss Werbepraktiken ändern

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Schüler wurden im Unterricht dazu aufgefordert, ein Konto zu eröffnen und sich dafür ein Geschenk abzuholen.

Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien muss bestimmte Werbepraktiken an Schulen einstellen. Dazu hat sich das Institut in einem Unterlassungsvergleich verpflichtet. Unter anderem wurden etwa Schüler direkt in der Unterrichtsstunde aufgefordert, ein Konto zu eröffnen und sich dafür gegen die Überlassung von Daten ein Geschenk abzuholen.

Laut dem Verein für Konsumteneninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums die Bank klagte, ermöglichten "Sponsoringvereinbarungen" mit den Schulen im Wert von 2000 Euro pro Jahr einen umfassenden Marketingauftritt. Neben dem Anbringen von Plakaten im Schulgebäude und bei Veranstaltungen waren dabei auch Werbeauftritte im Umfang von bis zu zehn Unterrichtsstunden inkludiert. Dabei wurde direkt in den Schulstunden in Unterstufenklassen für das Juniorkonto der Bank geworben.

Daten der Schüler abgefragt

Unter anderem wurden die Zehn- bis 14-Jährigen aufgefordert, mit ihren Eltern die nächste Filiale aufzusuchen, um sich dort kostenlos einen Rucksack bzw. eine "Junior-Card" zu holen. Gleichzeitig wurden Bögen verteilt, auf denen die Schüler ihre Daten bekanntgeben bzw. deren Verwendung für Marketingzwecke zustimmen sollten. Untermalt wurden die Schulbesuche zum Teil durch Auftritte eines komplett mit den versprochenen Rucksäcken zugepflasterten Mitarbeiters.

In dem der APA vorliegenden Vergleich verpflichtet sich die Bank, es zu unterlassen, "Schüler der Unterstufe der Mittelschule direkt, insbesondere im direkten Gespräch in Schulstunden oder durch Verteilung von Werbematerial an die Schüler in den Schulen, aufzufordern, bei Raiffeisenbanken ein Konto, insbesondere ein Taschengeldkonto, zu eröffnen....". Gleiches gilt für das Versprechen eines für die Schüler attraktiven Geschenks, wenn die Kinder dieses nur erhalten, wenn sie der Bank ihre persönlichen Daten für Marketingzwecke zur Verfügung stellen bzw. ihre Freunde dazu veranlassen.

Werbung an Schulen ist grundsätzlich erlaubt

Schulsponsoring bzw. Werbung an Schulen ist grundsätzlich erlaubt. Das Schulunterrichtsgesetz macht dazu nur sehr allgemeine Vorgaben: "In der Schule, bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen Veranstaltungen darf für schulfremde Zwecke nur dann geworben werden, wenn die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (Paragraph 2 des Schulorganisationsgesetzes) dadurch nicht beeinträchtigt wird." Letztlich müssen die Direktoren entscheiden, welche Werbemaßnahmen sie zulassen oder nicht. Im konkreten Fall ortete der VKI aber einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG).

"Wenn die für Bildung vorgesehene Unterrichtszeit für Werbezwecke missbraucht wird, ist ganz klar eine Grenze überschritten", so VKI-Juristin Ulrike Docekal in einer Aussendung. "Im konkreten Fall handelt es sich nicht nur um eine klar aggressive Geschäftspraktik, die in dieser Form europaweit einzigartig sein dürfte." Sie hält weitere Maßnahmen gegen überbordende Schulwerbung und Kontrollen für "dringend geboten".

(APA)

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