Mündliche Matura: Lehrer fliegt bei Schummelversuch auf

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SymbolbildJenis / Die Presse
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An einem Klagenfurter Gymnasium steckte ein Junglehrer einem Schüler mit den Aufgaben auch gleich die Lösung zu.

Ein Kärntner Junglehrer ist am Dienstag während der mündlichen Deutschmatura bei einem Schummelversuch ertappt worden. Der geschäftsführende Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung". Dem Lehrer blüht ein Disziplinarverfahren, der Schüler schaffte die Prüfung mit einer anderen Aufgabe trotzdem.

"Der Versuch war plump und einfallslos", meinte Altersberger. Der Lehrer eines Klagenfurter Gymnasiums gab dem Schüler zu Beginn der Vorbereitungszeit nicht nur den Zettel mit der Aufgabe zum gewählten Thema, sondern zusätzlich ein zweites Blatt mit Lösungsansätzen, etwa dem Inhalt des Buchs, Interpretationsansätze und zentrale Fragen. Der Prüfungsaufsicht fiel auf, dass sie nur einen Zettel, der Schüler aber mehrere erhalten hatte - so flog der Schwindel auf.

Disziplinarverfahren wird folgen

Altersberger ortet ein "eindeutiges Fehlverhalten" des Pädagogen: "Schwindeln bei der Matura ist kein Kavaliersdelikt." Der Lehrer wird sich in einem Disziplinarverfahren verantworten müssen. An Konsequenzen ist vieles möglich, die Sanktionspalette reicht von einer Rüge mit Geldstrafe über die Rückversetzung in eine niedrigere Gehaltsstufe bis zum Rauswurf. So ärgerlich der Schummelversuch auch sei, "mit der Zentralmatura hat das überhaupt nichts zu tun", betonte der Landesschulratspräsident.

Bei der neuen Reifeprüfung gab es neben der Einführung der (schriftlichen) Zentralmatura auch Änderungen bei der mündlichenMatura: Die Klassenlehrer erstellen nicht mehr einfach drei Fragen für die Prüfung, aus der die Kandidaten auswählen müssen: Vielmehr legen alle Fachlehrer einer Schule bereits im Herbst bis zu 24 Themen fest - aus allen diesen Themen muss der Kandidat bei der Matura (blind) zwei ziehen, von denen er sich eines für die Prüfung aussuchen muss. Die konkrete Frage zu dem Thema kommt weiter vom Klassenlehrer.

Etwaige Absprachen zwischen Klassenlehrer und Schüler oder Andeutungen über mündliche Fragen sind im Vorhinein also nicht mehr bzw. nur eingeschränkt möglich.

(APA)

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