Kirchenlieder in der Klasse: Eltern ziehen vor EGMR

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Nach Erschöpfung aller Instanzen hoffen die Beschwerdeführer auf eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Streit um Erstkommunionsvorbereitungen während des Gesamtunterrichts in einer Volksschule im Bezirk Tulln soll nun auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigen. Jene Eltern, "die für das Recht ihrer Tochter auf eine nicht diskriminierende Bildung kämpften", haben laut der "Initiative Religion ist Privatsache" Beschwerde eingebracht.

Dieser Schritt sei möglich geworden, nachdem sämtliche angerufene österreichische Gerichte sich geweigert hätten festzustellen, "ob mit dem systematischen Missbrauch des Gesamtunterrichts für kirchliche Zwecke eine Grundrechtsverletzung beim Kind bzw. bei den Eltern einherging", hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Nach Erschöpfung aller Instanzen hofften die Beschwerdeführer auf eine rechtliche Klärung seitens des EGMR.

Konfessionslose wehren sich

In der Volksschule fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt. Das Bildungsministerium stellte in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage generell klar, dass das Singen religiöser Lieder im normalen Unterricht in "bescheidenem" Rahmen zulässig sei, wenn es nicht ausschließlich der Vorbereitung der Erstkommunion diene.

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war vorerst nicht bekannt, berichtete die "Initiative Religion ist Privatsache", die den Fall sei Anfang begleitet.

(APA/red.)

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