Nur fünf Prozent der Landeslehrer regulär in Pension

(c) Clemens Fabry
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Wegen Hackler-Regelung und Dienstunfähigkeit arbeitete von 2008 bis 2013 kaum ein Pflichtschullehrer bis zum Alter von 65 Jahren. Das belegt ein Bericht des Rechnungshofs.

Der aktuelle Bericht des Rechnungshofs wird sich nicht unbedingt positiv auf das Image der Lehrer in Österreich auswirken: Zwischen 2008 und 2013 sind nur knapp fünf Prozent der Pflichtschullehrer regulär mit 65 Jahren in den Ruhestand getreten.

Eine große Anzahl der österreichischen Pflichtschullehrer ging mittels begünstigter Hacklerregelung in Frühpension. Das belegt jetzt der Rechnungshof in seinem neuen, der "Presse" vorliegenden Prüfbericht: 72,9 Prozent der Landeslehrer, das sind vor allem Pädagogen an Volks- und Hauptschulen, gingen mit einer Hacklerpension in den Ruhestand. 

19 Prozent Dienstunfähige

Dazu kommen noch rund 19 Prozent, die wegen Dienstunfähigkeit in Pension gingen. Bei den Bundeslehrern, die an höheren Schulen unterrichten, waren es hingegen nur neun Prozent. In dem Bericht werden die Pensionsantrittsarten sowie das Pensionsantrittsalter der beamteten Pflichtschullehrer untersucht und mit jenem der Bundeslehrer verglichen. Bei den Landeslehrern dominierte dabei die "alte" Hacklerregelung, mit der 73 Prozent der Landeslehrer in den Ruhestand traten (Bundeslehrer: 51 Prozent).

Die anderen Pensionsantrittsarten (Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, "Lehrermodell", Korridorpension) spielten im Landeslehrer-Bereich kaum eine Rolle. Bei den Bundeslehrern erreichten aber immerhin 16,6 Prozent der Pädagogen das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren. Folge: Landeslehrer gehen im Schnitt mit 59,6 Jahren in Pension, Bundeslehrer mit 61,2 Jahren.

Burgenland: Nur ein Lehrer blieb bis 65

Am eifrigsten wurde die alte "Hackler"-Regelung von den Landeslehrern im Burgenland in Anspruch genommen (85 Prozent) - dementsprechend ging umgekehrt zwischen 2008 und 2013 nur ein einziger Landeslehrer (von insgesamt 554) mit Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters in Pension. In den meisten anderen Bundesländern liegen die "Hackler"-Werte zwischen 70 und 75 Prozent, lediglich in Wien (69,5 Prozent) finden sich etwas weniger "Hackler" unter den pensionierten Landeslehrern.

Diese "alte" Hacklerregelung mit abschlagsfreier Pension in Anspruch nehmen konnten im Beamtenbereich Männer und Frauen ab 60 und nach 40 Beitragsjahren - wobei fast alle Landeslehrer-Pensionisten unter die Beamtenregelung fallen. Mit Ende 2013 wurde die Regelung allerdings verschärft. Die niedrigere Inanspruchnahme bei den Bundeslehrern erklärt sich vor allem durch die längere Ausbildung: Dadurch waren die 40 Beitragsjahre schwerer zu erreichen. Die Mehrkosten für den Staat durch die Inanspruchnahme der Hacklerregelung durch die Lehrer zwischen 2008 und 2013 schätzt der RH auf die Gesamtpensionsdauer gerechnet mit zwei Mrd. Euro (Landes- und Bundeslehrer zusammen).

Sehr viele Krankenstandstage

Insgesamt sorgt sich der RH um die Gesundheit der beamteten Landeslehrer: Die Zahl der jährlichen durchschnittlichen Krankenstandstage stieg zwischen 2008 und 2013 von zwölf auf 14 - er liegt damit fast doppelt so hoch wie jener der Landes-Vertragslehrer und der Bundeslehrer (je acht). Am meisten Krankenstandstage pro Landeslehrer (beamtete und Vertragslehrer zusammen, Anm.) gab es in Wien (14), am wenigsten in Vorarlberg (sechs).

Dementsprechend empfiehlt der RH, "durch Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Landeslehrer und Bundeslehrer deren Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen": Weiters solle man auch "dienstrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung des längeren Verbleibs im Dienststand, wie beispielsweise eine optionale Reduzierung der Arbeitszeit auf 80 Prozent (ohne Gehaltsausgleich) ab dem 62. Lebensjahr" diskutieren. Dies würde nicht nur die Pensionsausgaben dämpfen, sondern auch einem möglichen künftigen Lehrermangel entgegenwirken.

Außerdem rät der RH zu einem "Krankenstandsmonitoring" nach einem 30-tägigen Krankenstand oder nach einer Reihe von Kurzkrankenständen. Bei einem Mitarbeitergespräch sollte die Dienstbehörde erörtern, "welche Maßnahmen zur Wiederintegration des Bediensteten beitragen können bzw. durch welche Maßnahmen eine mögliche beruflich besonders belastende Situation verbessert werden könnte".

(ett/APA/red.)

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