OÖ: Flüchtlinge über 15 dürfen nicht in Pflichtschulen

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Wer älter als 15 Jahre ist, wird in Oberösterreich nicht in eine Pflichtschule aufgenommen. Für den Grünen Harald Walser ist das „völlig unverständlich“.

Linz/Wien. Sie wollen in die Schule gehen – dürfen aber nicht. Die Rede ist von zwei afghanischen Flüchtlingen, die in Oberösterreich leben. Mit ihren 15 bzw. 16 Jahren sind sie nicht mehr schulpflichtig. Genau deshalb wird es ihnen verwehrt, die Polytechnische Schule (an der sie bereits eine mündliche Zusage hatten) zu besuchen. So berichteten es die „Oberösterreichischen Nachrichten“ erst kürzlich.

Das schlägt nun auch in Wien Wellen. Der grüne Bildungssprecher Harald Walser übt vehemente Kritik: „Für mich ist diese Vorgehensweise völlig unverständlich. Jugendliche Flüchtlinge brauchen umgehend ein Bildungsangebot, sie brauchen ein Angebot, um Deutsch erlernen zu können und den Austausch mit gleichaltrigen Jugendlichen aus Österreich. Nicht schulpflichtigen Flüchtlingen kein Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen ist definitiv kein lösungsorientierter Ansatz.“

Im oberösterreichischen Landesschulrat sieht man das doch etwas anders. Werner Schlögelhofer, zuständig für Flüchtlingsfragen, bestätigt der „Presse“: Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind, können keine allgemeine Pflichtschule und damit weder eine Neue Mittelschule, Hauptschule noch eine Polytechnische Schule besuchen. Es handle sich um eine Pflichtschule – für Pflichtschüler.Ausnahmen gibt es nur für Flüchtlinge, die schon im System sind und freiwillig – obwohl sie nicht mehr schulpflichtig sind – noch ein weiteres Jahr bleiben möchten. Nicht alle Bundesländer sehen das so streng wie Oberösterreich – auch nicht das zuständige Bildungsministerium. „Grundsätzlich ist es möglich, dass nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge die Pflichtschule besuchen, allerdings ist es natürlich abhängig von Vorbildung, Sprache und der Anzahl“, heißt es aus dem Ministerium. Die Schulaufsicht werde jedenfalls ermuntert, Lösungen mit den Direktoren am Standort zu suchen.

Flüchtlinge nicht mitgezählt

Welche Möglichkeiten bleiben den nicht schulpflichtigen Flüchtlingen also? Sie können ein Gymnasium oder eine BMHS (berufsbildende mittlere oder höhere Schule) besuchen. Wenn der Schulstandort zustimmt. Der Direktor entscheidet, ob die Vorbildung, die Flüchtlinge in der Heimat genossen haben, ausreichend ist. Ansonsten bleibt der Weg in die Lehre. Mangelberufe stehen den Flüchtlingen offen. Den Pflichtschulabschluss könnten sie ansonsten über externen Bildungseinrichtungen nachholen.

Der grüne Bildungssprecher sieht auch ein anderes Problem im Umgang mit Flüchtlingen an Schulen: So dürften außerordentliche Schüler (das sind meist Flüchtlinge) an Schulen oft nicht berücksichtigt bzw. mitgezählt werden, wenn entschieden wird, ob eine Klasse in einem Fach bzw. komplett geteilt werden muss. Dadurch würden die Unterrichtsbedingungen in Klassen mit mehreren Flüchtlingskindern „noch erschwert“, kritisiert Walser. Er fordert, dass jedes Schulkind mit dem Status Außerordentlich wie ein ordentliches Schulkind behandelt werden muss. „Wir können Schulen, Kinder und Lehrkräfte nicht dafür bestrafen, dass sie wichtige Integrationsarbeit leisten.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2015)

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