Eine unendliche Geschichte

Seit Jahren wird über Schulverwaltung gestritten, konkret: ob Bund oder Länder die Macht über die Lehrer haben sollen. Auch jetzt hakt es bei diesem Punkt.

Es sollte final klingen: „Die Debatte, wer die Lehrer anstellt, ist mit dem heutigen Tag beendet“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) vor ziemlich genau fünf Jahren. Seitdem wurde die Bildungspolitik relativ oft von der alten Streitfrage dominiert, ob Bund oder Länder die Schulverwaltung übernehmen sollen. Und sie ist für viele auch jetzt, in den Verhandlungen über die Bildungsreform, zentral. Nicht umsonst stiegen die Landeschefs Erwin Pröll (ÖVP) und Hans Niessl (SPÖ) im Sommer aus der Reformkommission aus: Es gehe zu sehr in Richtung Zentralverwaltung. Und da könne man nicht mehr mit.
Dass sich die Position der Länder, dass Lehrer in Länderhand gehören – die sie 2009 mit den Beschlüssen von Frauenkirchen zementiert haben – drastisch geändert hat, kann man ausschließen. Auch nachdem Pröll und Niessl in der Bildungsreformkommission durch die Landeshauptmänner Michael Häupl (SPÖ) und Günther Platter (ÖVP) ausgetauscht worden sind, hakt es bei der Frage nach der Schulverwaltung, wie auch Letzterer jüngst anklingen ließ.

System aus 1963. Einziger Punkt, in dem sich fast alle einig sein dürften: Die wechselseitigen Zuständigkeiten für das Schulsystem – wie sie seit den 1960er-Jahren geregelt sind – sind nicht nur ziemlich kompliziert. Sie sind auch ineffizient. Während für AHS und BMHS der Bund zuständig ist, teilen sich bei den Pflichtschulen Bund, Länder und Gemeinden die Kompetenzen – und streiten über die Bezahlung der Lehrer oder über das Verwaltungspersonal. Wie das in Zukunft aussehen soll – und wie die von verschiedensten Seiten gewünschte Verschlankung der Struktur gelingen könnte –, dafür lagen dem Vernehmen nach ursprünglich sechs Modelle auf dem Tisch: von einer gänzlichen Verländerung bis zu einer kompletten Zentralisierung.
Davon übrig geblieben sein dürften Mischmodelle. Etwa, dass Landeslehrer (freiwillig oder verpflichtend) von den Bundesbehörden mitverwaltet werden. In einigen Bundesländern ist das bereits jetzt so geregelt: In Wien etwa verwaltet der Stadtschulrat alle Lehrer. Wenn mögliche neue Bildungsdirektionen – die als Alternative zu den Landesschulräten auch immer wieder diskutiert wurden – so ähnlich funktionieren würden, ließe er mit sich reden, sagte Häupl im Sommer.

Autonomie als Kern. Besser sieht es bei anderen Bereichen aus: Die Ausweitung der Schulautonomie dürften die Verhandler dem Vernehmen nach als Kern der Bildungsreform präsentieren. Die Schulen sollen demnach mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen, was etwa den Tagesablauf, die Fächer und die Personalauswahl angeht. Wie weit auch eine finanzielle Autonomie realisiert wird, wird sich zeigen. Auch was die Elementarpädagogik angeht, gibt man sich in Verhandlerkreisen optimistisch.
Allzu detailliert wird das Reformpapier ohnehin nicht ausfallen. Zuletzt war die Rede von einer Absichtserklärung und einer Liste der zentralen Punkte. Tatsächlich werden die Verhandlungen über die Schulreform also mit dem 17. November längst nicht vorbei sein. (beba) ?

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