Die Volksanwaltschaft hat Zweifel an der pädagogischen Befähigung einer Lehrerin, deren Klasse viele Kinder wiederholen müssen. Und an der Schulaufsicht.
Neun "Sitzenbleiber" an einer dritten Klasse der Volksschule Groß-Siegharts im vergangenen Schuljahr haben die Volksanwaltschaft auf den Plan gerufen. Dass eine so große Zahl von Kindern einer Klasse im Bezirk Waidhofen a.d. Thaya wiederholt, müsse Fragen aufwerfen: In dem Fall sei an der pädagogischen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln und der dringende Verdacht eines Missstandes in der Schulverwaltung gegeben, teilte die Volksanwaltschaft am Donnerstag mit.
War der Fall der Schulaufsicht bekannt?
Volksanwalt Peter Fichtenbauer, zuständig für die Überprüfung der Verwaltung im Bereich Schulwesen, habe ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Insbesondere werde hinterfragt, "ob dieser Fall der Schulaufsichtsbehörde bekannt war und ob eine Überprüfung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt ist".
Fichtenbauer: "Ein solches Ereignis ist traumatisierend für Kinder. Sollten pädagogische Mängel festgestellt werden, so müssen dienst- bzw. disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ergriffen werden."
Schulinspektor weiß von acht Fällen
Er wisse von acht Fällen, sagte der zuständige Pflichtschulinspektor Franz Weinberger. Es habe sich an der Volksschule Groß-Siegharts um eine "außerordentlich leistungsschwache Klasse vom Schuleintritt weg" gehandelt.
Weinberger verwies darauf, dass es in der ersten und zweiten Klasse die "Möglichkeit der Umstufung" gebe. Dies hätten Eltern trotz Empfehlung abgelehnt. In der dritten Klasse habe es im Halbjahr acht angekündigte "Nicht genügend" gegeben.
Laut Weinberger sahen die Eltern von vier Kindern dann ein, dass eine Umstufung notwendig gewesen wäre. Sie hätten eine freiwillige Wiederholung beantragt. Mit dem "Nicht genügend" in den vier anderen Fällen sei nur eine Familie nicht einverstanden gewesen.
(APA)