Bifie-Datenleck: Ermittlungen eingestellt

Inside The Offices Of Fintech Group AG As German Financial Technology Industry Grows
Inside The Offices Of Fintech Group AG As German Financial Technology Industry Grows(c) Bloomberg (Krisztian Bocsi)
  • Drucken

Es konnte kein widerrechtlicher Zugriff nachgewiesen werden. Der Server war von außen komplett ungeschützt.

Klagenfurt. Das von der „Presse“ publik gemachte Datenleck, bei dem Anfang 2014 rund 37.000 E-Mail-Adressen von Lehrern und 400.000 Testergebnisse von Schülern auf einem rumänischen Server aufgetaucht sind, bleibt weiterhin ein Rätsel. Bereits Mitte Jänner hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte eingestellt. Doch Ende Februar beantragte das betroffene Bildungsforschungsinstitut Bifie die Fortführung der Ermittlungen. Kürzlich wurde dieser Antrag vom Landesgericht Klagenfurt zurückgewiesen.

Rasch nach Bekanntwerden des Datenlecks war die Rede davon, dass es sich nicht um Schlamperei, sondern um einen Kriminalakt gehandelt habe. Schnell gerieten Stefan Fekonja, der als Chef der Firma Zoe Solutions GmbH lang Vertragspartner des Bifie gewesen war, sowie eine Bifie-Mitarbeiterin ins Visier. Fekonja entwickelte die betroffene Plattform zur Informellen Kompetenzmessung für das Bifie. Sein Vertrag lief aber aus. Danach übernahm den Auftrag die Firma Kapsch BusinessCom. Diese lagerte Teile an einen rumänischen Partner der Kapsch-Tochter in Bukarest aus. Dort fand man das Leck.

„Komplett ungeschützt“

Kapsch argumentierte, dass sich der vermeintliche Täter unautorisiert Zugang zu dem rumänischen Server verschafft und die Daten durch einen „symbolischen Link“ aus dem geschützten in einen ungeschützten Bereich verlagert habe. Der Sachverständige sah das anders: Zwar habe Fekonja wie auch andere auf den Server zugegriffen, und er habe einen solchen Link gesetzt. Das sei aber nur möglich gewesen, weil der Server gegen solche Zugriffe von außen „komplett ungeschützt gewesen“ sei, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Es habe kein widerrechtlicher Zugriff stattgefunden. (j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.