Bildungspflicht auch für Flüchtlinge?

(c) FABRY Clemens
  • Drucken

Die Ausbildungspflicht soll auch für Asylwerber gelten, fordern die Grünen. Derzeit sind sie ausgenommen.

Wien. Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren wurde von der Regierung zwar schon im Ministerrat beschlossen, bis zur Gesetzwerdung ist aber noch eine Hürde zu überwinden. Denn im Parlament braucht das Gesetz, da es eine Verfassungsbestimmung enthält, eine Zweidrittelmehrheit.

Der realistischste Partner dafür sind die Grünen – und die stellen erneut eine Forderung: Die Ausbildungspflicht soll auch für Asylwerber gelten.

Derzeit sind jugendliche Asylwerber von der Pflicht ausgenommen. Und zwar deshalb, weil „ihnen aufgrund ihres noch nicht dauerhaften Aufenthaltsstatus nicht alle Angebote an weiterführender Bildung und Ausbildung offenstehen“, wie es in einem Papier des Sozialministeriums heißt. „Das Gesetz ist halbherzig, wenn wir zwischen guten und bösen Jugendlichen unterscheiden“, sagt die grüne Arbeitnehmersprecherin, Birgit Schatz, zur „Presse“. Die Asylwerber auszunehmen „konterkariert den Sinn des Gesetzes“.

Der sei es nämlich, Jugendliche gut auszubilden, sodass sie später auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. „Sonst sitzen junge Asylwerber in einer entscheidenden Phase ihres Lebens da und dürfen nichts tun. Dann werden sie anerkannt und können nichts“, so Schatz. (j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.