Bildungsreform: Ein Direktor kann bis zu acht Schulen leiten

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Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Schulen sollen in Verbünde zusammengefasst werden. Die Direktoren sollen dort mehr Spielraum haben und mehr gestalten können.

Wien. Auf eine komplette Umsetzung der am 17. November 2015 paktierten Bildungsreform heißt es zwar weiter warten. Aber es sickern nach und nach mehr inhaltliche Details durch – etwa zu den geplanten Schulclustern, also den Zusammenschlüssen von mehreren Schulen, die von einem Direktor bzw. einer Direktorin geleitet werden sollen.

Wie das ORF-Radio berichtet, soll ein Direktor künftig maximal acht verschiedenen Schulen vorstehen. Er soll die Schulen im Verbund, also in einem Cluster, leiten. Das dürfte aus einem aktuellen Verhandlungspapier hervorgehen. Vor rund einem Jahr klang das im Vortrag an den Ministerrat noch unkonkreter. Damals war von autonome Schul- bzw. Verwaltungseinheiten mit einer Schülerzahl von 200 bis 2500 die Rede. Man erhofft sich von diesen Schulverbünden, dass regionale Schulentwicklung stattfindet. Die Direktoren sollen dort mehr Spielraum haben und mehr gestalten können. Großen Schulverbünden wurde außerdem administratives Unterstützungspersonal in Aussicht gestellt. Auch ein mittleres Management soll den Direktor unterstützen.

Warten auf 18. Oktober

Damals waren die Schulverbünde auch noch schulartenübergreifend geplant. Ein Direktor sollte etwa die Leitung über eine Volksschule, eine Neue Mittelschule und eine AHS haben. Von diesem Plan dürfte man mittlerweile teilweise abgekommen sein. Eine AHS darf künftig hier nicht dabei sein. Denn laut Entwurf müssen Landesschulen von Bundesschulen getrennt bleiben. Alles andere hätte eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit im Parlament gebraucht.

Noch mehr Details zur Bildungsreform sollen übrigens am 18. Oktober bekannt gegeben werden. Dann will die Arbeitsgruppe der Regierung ihre Ergebnisse vorlegen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2016)

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