Geldregen für Ausbau der Ganztagsschulen

Symbolbild Schulklasse
Symbolbild Schulklasse(c) Clemens Fabry
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Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich über die Verteilung von 750 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 geeinigt.

Wien. SPÖ und ÖVP haben sich über die Verteilung der 750 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsschulen bis 2025 geeinigt. Demnach fließen 428 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen und Freizeitbetreuung sowie 248 Mio. Euro für Lehrerkosten an Pflichtschulen, 74 Mio. vor allem an AHS.

In den nächsten Tagen soll ein Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Ziel ist es, die verschränkte Form der Ganztagsschule auszubauen (Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit über den ganzen Tag mit verpflichtender Anwesenheit), wobei aber grundsätzlich auch offene Ganztagsschulen (Unterricht am Vormittag, Lern- und Freizeit am Nachmittag ohne Anwesenheitspflicht) gefördert werden können.

Künftig soll ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung auch in verschränkter Form in einem Umkreis von maximal 20 Kilometern zum Wohnort zur Verfügung stehen. Außerdem sollen mit den Mitteln künftig auch außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeitenan den Standorten gefördert werden.

Für die Förderung müssen die Standorte Voraussetzungen erfüllen: Die schulische Tagesbetreuung muss täglich jedenfalls bis 16 Uhr angeboten werden, bei Bedarf sogar bis 18 Uhr. Der Betreuungsteil muss außerdem durch entsprechend qualifizierte Personen erfolgen. Zweckzuschüsse für die Infrastruktur (Speisesäle, Betreuungsanlagen, Schaffung von Lehrerarbeitsplätzen) werden gewährt.

Die Mittel werden konkret nach Bundesländern und Jahren geleistet, wobei die Verteilung nach der Schülerzahl erfolgt. Ein Fixanteil von 63 Prozent fließt dabei in den Ausbau ganztägiger Schulformen durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen in den ersten beiden Jahren nur mit verschränkter, ab dem Schuljahr 2019/20 dann wahlweise auch für Gruppen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles. Ein flexibler Anteil von 37 Prozent kann auch für die Umwandlung von offenen in verschränkte Ganztagsklassen, die Umwandlung außerschulischer Betreuungseinrichtungen in ganztägige Schulformen, Ferienbetreuung an den Standorten verwendet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2016)

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