Bildungsreform: Mehr Kontrolle über Landeslehrer?

APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Schulverwaltungsreform steht ein Jahr nach der Präsentation des
Reformpapiers noch aus. Nun haben die Bundesländer einen neuen Entwurf bekommen.

Wien. Ein Jahr nachdem die Regierung ihr Bildungsreformpapier vorgelegt hat, steht einer der größeren Brocken noch aus: die Reform der Schulverwaltung. ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer stellte unlängst eine Einigung noch dieses Jahr in Aussicht. Wie „Die Presse“ erfahren hat, liegt den Bundesländern seit Kurzem ein neuer Entwurf des Bildungsressorts vor, wie die Schulbehörden künftig organisiert sein sollen. Dieser würde dem Bund unter anderem mehr Kontrolle über den Lehrereinsatz bringen.
Doch von vorn: Nach langem Ringen einigten sich die Verhandler vergangenen November auf einen Kompromiss, mit dem die komplizierte Schulverwaltung von 1962 ein bisschen gestrafft werden sollte – und der gleichzeitig möglichst für keine Seite allzu großen Machtverlust bringen sollte: Die derzeitigen Landesschulräte sollten von sogenannten Bildungsdirektionen abgelöst werden, neuen Zwitterbehörden zwischen Ländern und Bund.
Über die Auslegung des paktierten Kompromisses wurde kurz darauf schon wieder gestritten. Konkret darüber, wer in diesen neuen Behörden denn nun wirklich das Sagen haben sollte. Einen Entwurf der damaligen Bildungsministerin Gabriele Heimisch-Hosek (SPÖ) sahen die ÖVP-geführten Länder als Affront an: Er sei viel zu bundeslastig. Dass die Weisungskette allein von der Ministerin ausgehe, sei nie ausgemacht gewesen.

Weisung aus zwei Richtungen

Davon ist in dem aktuellen Entwurf, dessen Eckpunkte der „Presse“ bekannt sind, offenbar nicht mehr die Rede. Es gibt zwar dann einen Bildungsdirektor, der für alle Schulbelange zuständig ist und sowohl den Landesschulrat als auch das Schulamt der Landesregierung ersetzt. Geht es um Landessachen, also beispielsweise um die Volksschullehrer, muss er auf das Land hören. In Bundessachen, also etwa bei den Gymnasien, auf den Bund. An den Zuständigkeiten für die Lehrer ändert sich nichts, das war auch im Reformpapier nicht vorgesehen: Bundeslehrer bleiben Bundeslehrer – und Landeslehrer beim Land.
Das Bildungsministerium würde sich aber mit dieser Reform zumindest etwas mehr Einblick in den Einsatz der Landeslehrer verschaffen. Für welche Fächer sie an welche Schulen geschickt werden, ähnelt bisher nämlich einer Blackbox. Künftig sollen dagegen alle Lehrer zentral über das Bundesrechenzentrum verrechnet werden. Was dem Bund mehr Kontrolle über den Lehrereinsatz ermöglichen würde.

Zuckerl für die Landeschefs

Der Bund soll auch den Bildungsdirektor stellen: Statt des vom Landeshauptmann berufenen (und theoretisch von ihm auch abberufbaren) amtsführenden Landesschulratspräsidenten soll ein Bundesbeamter an der Spitze der neu geschaffenen Behörde stehen. Er soll nach einer Ausschreibung und einem Hearing vom Landeshauptmann vorgeschlagen werden können. Zwei Zugeständnisse an die Bundesländer sind dem Vernehmen nach in dem Entwurf noch enthalten: Die derzeitigen amtsführenden Landesschulratspräsidenten dürften ihren Job so lang behalten, bis die Legislaturperiode im Land ausläuft. Und: Der Landeschef kann per Landesgesetz zum Präsidenten der Bildungsdirektion gemacht werden – er wäre dem neuen Bildungsdirektor dann übergeordnet. Die Vizepräsidenten der Landesschulräte würden dagegen abgeschafft, genauso wie die politisch besetzten Kollegien.
Offiziell hat sich noch niemand dazu zu Wort gemeldet. Nicht alle Länder dürften das Papier aber als echten gangbaren Kompromiss betrachten. Ohnehin gibt es bei diesem Teilbereich der Bildungsreform jedoch noch größere Hürden. Die Änderungen bei der Schulverwaltung brauchen nämlich eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

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