Letzte Änderungen: Länder dürfen mitbestimmen

Um Förderung zu erhalten, müssen die Schulen ein pädagogisches Konzept entwickeln, die Behörden in den Ländern wickeln die Anträge dann ab.

Am Entwurf für das Bildungsinvestitionsgesetz, in dem die Verteilung der 750 Mio. Euro zum Ausbau der Ganztagsschulen fixiert wird, hatte es viel Kritik gegeben. Am Dienstag wurde es mit einigen Adaptierungen im Ministerrat beschlossen: Nun können die Länder über ein Drittel des Geldes bestimmen. Die Schulen können Mittel bis zu zwei Jahre im Nachhinein beantragen und auch Privatschulen erhalten Förderung.

Ziel des Gesetzes ist, dass künftig jeder Schüler im Umkreis von maximal 20 Kilometer eine ganztägige Schulform besuchen kann. Gefördert werden dabei sowohl die verschränkte Ganztagsschule (Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit über den ganzen Tag mit verpflichtender Anwesenheit) als auch reine Nachmittagsbetreuung (ohne Anwesenheitspflicht). Außerdem ist für die Schaffung von Ferienbetreuung an den Schulen Geld vorgesehen. Um Förderung zu erhalten, müssen die Schulen ein pädagogisches Konzept entwickeln, die Behörden in den Ländern wickeln die Anträge dann ab.

Länder bekamen Recht auf Geldverteilung

Der Beschluss im letzten Ministerrat, der noch einen regulären Beschluss des Gesetzes im heurigen Jahr ermöglicht, war dabei keineswegs ausgemachte Sache. Dem Vernehmen nach sollen noch bis zur Regierungssitzung u.a. von Länderseite Änderungen in das Gesetz hineinreklamiert worden sein.

Die Änderungen im Detail: Ein Teil der Gelder soll nun direkt von den Ländern vergeben werden können und nicht vom Bund. Betroffen sind davon jene 250 Mio. Euro, die für die Umwandlung von offenen in verschränkte Ganztagsklassen, die Umwandlung außerschulischer Betreuungseinrichtungen (z.B. Horte) in ganztägige Schulformen, die Ferienbetreuung an den Standorten und die Senkung bzw. Abschaffung von Betreuungsbeiträgen vorgesehen sind. Im Bildungsministerium betont man allerdings, dass die Mittelvergabe nach vom Bund festgelegten Kriterien erfolgen muss und dass jährlich kontrolliert wird, wofür die Länder das Geld ausgeben.

Verschränkte Ganztagsschulen bevorzugt

Weiterhin vorgesehen ist zwar trotz vielfacher Kritik, dass die Mittel in den ersten beiden Jahren (2017/18 und 2018/19) für die verschränkte Form reserviert sind und damit verschränkte Ganztagsschulen bevorzugt werden. Dadurch sollen Doppelförderungen vermieden werden, weil in dieser Zeit parallel noch ein anderes Programm zum Ganztagsschulen-Ausbau läuft. Allerdings können Schulen, die die Umstellung auf eine verschränkte Ganztagsschule erst später beschließen (hier müssen in den meisten Ländern zwei Drittel der Eltern und Lehrer zustimmen) bis zu zwei Jahre rückwirkend um diese Förderung ansuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Förderungen nur ein Jahr später abgeholt werden können. Damit soll verhindert werden, dass die Mittel verfallen.

Geld auch für Privatschulen

Es können außerdem nicht nur wie ursprünglich vorgesehen ausschließlich öffentliche Schulen um Förderung ansuchen, sondern auch alle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Das können sowohl konfessionelle Schulen wie auch Alternativschulen sein.

Für Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) ist die Finanzierung des Ganztagsschulausbaus mit 750 Mio. Euro bis 2025 nachhaltig. Die Gemeinden hatten kritisiert, dass sie danach auf den Kosten des Ausbaus sitzen bleiben würden. Kern betonte, dass es sich dabei immerhin um zwei Finanzausgleichsperioden handle. Was dann in zehn Jahren sein werde, werde man zu gegebener Zeit gemeinsam mit den Ländern diskutieren.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Schule

Regierung einigte sich - doch - auf Ausbau der Ganztagsschule

Die Streitereien wurden offenbar hintangestellt. Bundeskanzler Kern argumentiert mit einer "deutlichen Verbesserung der Bildungsqualität".
Themenbild
Schule

Das Ganztagsschulpaket wackelt

In der ÖVP mehrt sich vor dem geplanten Beschluss am Dienstag der Widerstand gegen Bevorzugung von verschränkten Ganztagsschulen.
Schule

Ferienbetreuung für Lehrer nicht verpflichtend

Nach Kritik der Lehrergewerkschaft stellt das Bildungsministerium klar: Lehrer sollen nur nach Vereinbarung in den Ferien betreuen.
Schule

Lehrer, Länder und Kirche kritisieren Ganztagsschule

Die Lehrer wollen nicht zu Ferienbetreuung herangezogen werden, die Kirche will einen Anteil am Geld und die Länder lehnen die Kriterien zur Geldvergabe ab.
 Schulklasse im Jahr 1900. Damals hatten die Schüler in der Regel sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag Unterricht. Im Jahr 1920 änderte sich das.
Schule

Die Konjunktur der Ganztagsschule

Unter Maria Theresia war die Schule ganztägig. SPÖ-Minister Otto Glöckel änderte das. Ab den 1970ern gab es Schulversuche – und ideologische Positionen, die jenen von heute ähneln.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.