Kinder über Gleise: Prozess vorerst auf Eis

Drei Wiener Volksschullehrerinnen klagten gegen eine Entlassung. Derzeit laufen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung.

Wien. Im Fall der Volksschullehrerinnen, die ihren Job verloren haben, nachdem sie bei einem Schulausflug im Juni vergangenen Jahres 83 Kinder trotz geschlossener Bahnschranken über Zuggleise geführt hatten, laufen derzeit Gespräche über eine außergerichtliche Einigung. Drei Pädagoginnen hatten den Stadtschulrat wegen der Entlassung geklagt, eine vierte – sie ist Beamtin – muss sich einem Disziplinarverfahren stellen. Die Klage einer der Lehrerinnen hätte am Dienstag am Arbeits- und Sozialgericht in Wien verhandelt werden sollen. Zur geplanten Befragung von Zeugen kam es aber nicht, da die beiden Parteien – also die Rechtsvertreter der betroffenen Pädagogin und des Stadtschulrats – stattdessen vereinbarten, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen, um sich doch noch außergerichtlich zu einigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann nach drei Monaten ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt werden.

Ein Dienstverhältnis gelöst

Die Gespräche werden mit zwei der Lehrerinnen geführt, mit einer weiteren hat sich der Stadtschulrat bereits auf einen Vergleich – die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses – geeinigt. Diese habe nun die Möglichkeit, sich wieder zu bewerben. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2017)

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