Wohin mit den Kindern?

(c) Clemens Fabry
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Die Arbeitszeiten sollen flexibilisiert werden. Ein Hindernis könnten aber die Öffnungszeiten von Schulen und Kindergärten sein.

Wien. Sollen Arbeitszeiten flexibilisiert werden, und wenn ja, in welchem Rahmen? Diese Frage beantworteten SPÖ und ÖVP in ihrem Regierungspakt – nicht. Die Frage wurde ausgelagert: Die Sozialpartner sollen bis zum 30. Juni ein Modell zu dieser Frage erarbeiten. Halten sie diese Frist nicht ein, will die Bundesregierung bis zum dritten Quartal 2017 einen eigenen Plan durchsetzen.

In der Zwischenzeit kommt allerdings die Frage auf: Wenn die Arbeitszeiten von Eltern flexibler werden, wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus? Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) sehe zwar mit der Arbeitszeitflexibilisierung im Idealfall neue Chancen für Familienzeit. Aber die Öffnungszeiten von Kindergärten und Schulen seien ein Problem. Vor allem, wenn Eltern in Zukunft nun auch länger arbeiten könnten.

„Wir müssen mehr auf die Öffnungszeiten achten“, sagt sie gegenüber Ö1. In den vergangenen Jahren seien zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden, „aber jetzt geht es um die Qualität“. Vor allem in der Volksschulzeit „fängt das Problem erst richtig an“. Nur zwanzig Prozent der Kinder hätten hier eine Nachmittags- oder Ganztagsbetreuung. Hier müsse sich künftig etwas ändern.

Aber zurück zu den eigentlichen Verhandlungen: Der Vorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp, Wolfgang Katzian (SPÖ), schloss am Dienstag aus, dass es eine Regelarbeitszeit von zwölf Stunden geben werde. Das stehe offenbar im „Traumkatalog“ einiger, höre man sich Aussagen der vergangenen Wochen an. Aber: „Mit uns nicht.“ Grundsätzlich zeigte sich der Vorsitzende der GPA-djp aber zuversichtlich, dass bis Juni eine Einigung der Sozialpartner in den „durchaus schwierigen Verhandlungen“ gefunden werde.

1500 Euro derzeit kein Streitthema

Konkreter wollte Katzian zu den Sozialpartnergesprächen mit dem Hinweis auf laufende Verhandlungen nicht werden – und zwar auch nicht in der Frage, wo es Bewegung seitens der Gewerkschaften beim Arbeitszeit- und Mindestlohnthema geben könnte. Denn die Sozialpartner sollen sich bis Juni auch in puncto Mindestlohn einigen: Da 1500 Euro bei Vollbeschäftigung von der Regierung vorgegeben sind, ist zumindest diese Zahl allerdings kein Streitthema, auch wenn die Gewerkschaft unverändert 1700 Euro als untere Einkommensgrenze anstrebt. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2017)

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