Nach Wirbel doch ein Extra-Schuljahr für Flüchtlinge

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Jugendliche Flüchtlinge sollen als außerordentliche Schüler ein freiwilliges zehntes Jahr anhängen dürfen. Bisher war das nicht möglich.

Der Appell hat offenbar Wirkung gezeigt: Lassen Sie jugendliche Flüchtlinge weiter in die Schule gehen, Frau Ministerin, schrieben mehrere tausend Menschen im September in einer Kampagne der Initiative #aufstehn per Mail an Sonja Hammerschmid (SPÖ). Der Hintergrund: Flüchtlinge, die älter als 15 Jahre sind, durften bisher an den Pflichtschulen kein freiwilliges zehntes Schuljahr absolvieren. Das soll sich jetzt ändern. Mit dem Schulautonomiepaket wird auch der Schulbesuch für jugendliche Flüchtlinge reformiert.

So sollen nicht mehr schulpflichtige außerordentliche Schüler ein freiwilliges zehntes Schuljahr absolvieren können. Im Gesetzesentwurf wird mit 500 möglichen Interessenten gerechnet. Die potenziellen Mehrkosten von jährlich 3,3 Millionen Euro dafür sollen 2017 und 2018 aus dem Flüchtlingssondertopf bedeckt werden und anschließend aus dem Budget des Bildungsministerium.

Regelung aus dem Jahr 2003

Im September hatte die Situation in Oberösterreich für Wirbel gesorgt: Dort hatten 126 jugendliche Flüchtlinge kurz vor Schulbeginn erfahren, dass sie doch kein zehntes Schuljahr an NMS oder Polytechnischen Schulen absolvieren dürfen. Basis war eine Regelung aus dem Jahr 2003. Demnach soll ein solches Jahr Schülern einen Pflichtschulabschluss ermöglichen. Außerordentliche Schüler sprechen aber nicht gut genug Deutsch sprechen, um dem Unterricht zu folgen.

Neben den Lehrgängen, die es für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge gibt – etwa das Jugendcollege in Wien – sollen diese nun doch die Möglichkeit haben, an den Pflichtschulen ein Schuljahr anzuhängen.

(APA/red.)

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