Lösung für Schulimpfungen

Injektionsnadel mit einem Tropfen
Injektionsnadel mit einem Tropfen(c) www.BilderBox.com (BilderBox.com)
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Nachdem sich zuletzt manche Schulärzte weigerten, Kinder zu impfen, könnte jetzt eine rechtliche Absicherung geschaffen werden.

Wien. Nachdem sich im Februar Schulärzte an einigen Wiener Gymnasien aus Haftungsgründen weigerten, Kinder zu impfen, könnte es dafür nun eine Lösung geben. Mit dem Schulautonomiepaket, das derzeit in Begutachtung ist, sollen Schulärzte auch im Rahmen der Gesundheitsversorgung tätig werden können. Auf dieser Grundlage könnte ihnen vom Gesundheitsministerium per Verordnung die Durchführung von Impfungen in der Schule zugewiesen werden, wie es aus dem Ressort gegenüber der „Presse“ heißt. Dann liege die Verantwortung als Amtshaftung beim Bund – und nicht beim Arzt.

Während die Schulärzte an den Pflichtschulen von der Stadt Wien angestellt – und dadurch abgesichert – sind, haften jene an den Bundesschulen persönlich, falls es bei Impfungen zu Schäden kommt. Nachdem im Herbst diese rechtliche Lage nochmals klargestellt wurde, weigerten sich die Ärzte teils zu impfen. Woraufhin Eltern fürchteten, dass die Durchimpfungsrate sinken könnte. „Falls die Neuerungen tatsächlich kommen, wäre dieses Thema aus der Welt“, sagt der oberste Wiener Schularzt für Bundesschulen, Roman Häfele, zur „Presse“. Für Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) bedeutet die Reform der Schularztaufgaben insgesamt eine Verbesserung der Schulgesundheit: So können etwa auch Informationen über die Gesundheit der Schüler erhoben werden.

Chronisch krank: Lehrer haften nicht

Mit dem Schulautonomiepaket ebenfalls gelöst wird die Frage der Haftung, wenn Lehrer sich um chronisch kranke Kinder kümmern. Wenn sie etwa Diabetikern Spritzen geben, soll das als Ausübung der Dienstpflicht gelten und unter die Amtshaftung des Bundes fallen. Für Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) ist das eine rechtliche Absicherung für all jene, die so versuchen, kranke Kinder bestmöglich zu integrieren. Die Übernahme medizinischer Aufgaben sei aber freiwillig und erfordere eine Einschulung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2017)

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