Jeder zehnte Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht

(c) Clemens Fabry
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Das neue Dienstrecht kann seit zwei Jahren optional gewählt werden. Es bringt mehr Stunden und mehr Geld zu Beginn. Für AHS-Lehrer ist das nicht so interessant.

Rund jeder zehnte Pflichtschullehrer ist nach dem neuen Lehrerdienstrecht angestellt. Vor allem in den Bundesländern Wien (15 Prozent) und Oberösterreich (13 Prozent) sind die erst 2015 erstmals zur Wahl gestandenen neuen Dienstverhältnisse weit verbreitet.

Insgesamt befinden sich rund 7300 Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht. Dieses kann seit 2015 nur von neu eintretenden Pädagogen optional gewählt werden. Bereits nach "altem" Dienstrecht tätige Lehrer dürfen nicht ins neue wechseln.

Überdurchschnittlich häufig im neuen Dienstrecht befinden sich neben den Pflichtschullehrern in Wien und Oberösterreich auch ihre Kollegen in Vorarlberg (zwölf Prozent). Genau im Schnitt liegt die Steiermark, etwas darunter das Burgenland und Niederösterreich (acht Prozent). Am niedrigsten ist die Quote in Salzburg (sieben Prozent), Kärnten (sechs) und Tirol (fünf).

Die Bundesländerunterschiede können sich dabei durch unterschiedlich vielen neu angestellten Lehrer ergeben: Wo aufgrund vieler Pensionierungen oder aufgrund eines Schülerzuwachses viele Lehrer neu angestellt werden, können auch mehr das neue Modell wählen.

Mehr Stunden, höheres Einstiegsgehalt

Das neue Dienstrecht brachte gegenüber dem parallel für die restlichen Pädagogen weiter geltenden "alten" Dienstrecht eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter und eine später flacher verlaufende Gehaltskurve. Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung.

AHS- und BMHS-Lehrer wählen das neue Dienstrecht deutlich seltener. Für sie ist es auch weniger attraktiv: Die Unterrichtsverpflichtung erhöht sich im Regelfall stärker, das Anfangsgehalt dagegen weniger. Ab dem Schuljahr 2019/20 ist das neue Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen verpflichtend.

(APA)

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