Gericht verbietet aggressive Werbung von Maturareiseveranstalter

X-Jam: Weltstar Taio Cruz bei legendaerster Maturareise
X-Jam: Weltstar Taio Cruz bei legendaerster Maturareise (c) DocLX
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Ein Veranstalter wurde vom VKI geklagt, weil er bei der Kundenaquisition äußerst hartnäckig vorgehe. Das Handelsgericht Wien verbietet solche Praktiken.

Der Maturareiseveranstalter DocLX muss es unterlassen, Maturareisen so zu bewerben, indem der Reiseveranstalter Schülerinnen und Schüler in der Schule aufsucht, um diese unter Ausnutzung des Gruppendrucks zum Abschluss von Reiseverträgen zu überreden, hat das Handelsgericht (HG) Wien entschieden. Das Gericht bewertete die Vorgangsweise als aggressive Geschäftspraktik. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums DocLX vor allem wegen dessen Werbemaßnahmen geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut HG Wien bewirbt die DocLX Travel Events GmbH die von ihr veranstalteten Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung für ihre Reise zu bewegen. Dabei geht DocLX äußerst hartnäckig vor, wendet sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via soziale Netzwerke. Dafür nutzt DocLX auch Informationen aus Kommunikationskanälen, die für die Schüler untereinander bestimmt waren. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z. B. über WhatsApp erzeugt der Reiseveranstalter einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Er stellt auch Zusagen (Boni, Übernahme von Stornokosten) in Aussicht, die er dann nicht einhält. DocLX ließ selbst dann noch nicht von einer Schulklasse ab, als diese ihr mitteilte, dass sie die Reise nicht buchen wollte.

Das von Maturareisen angesprochene Publikum sei in geschäftlichen Entscheidungen noch recht unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen sei unseres Erachtens unlauter, kommentiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, das Urteil.

(red.)

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